Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Seit 1. Januar 2011 gelten neue Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Betrieben. Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) hat die bisher gültige BGV A2 abgelöst.
Informationen zur DGUV Vorschrift 2

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen Antworten zu häufig in der Praxis auftretende Fragen zur Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) geben:
Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 2

Für die Ermittlung der Grundbetreuung nach der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) ist maßgeblich, welcher Betreuungsgruppe ein Betrieb zuzuordnen ist. Nutzen Sie dazu bitte unsere Brancheninformationen und Servicetools.