Informationen

DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals für gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Ausführliche Informationen zum Inhalt und Aufbau der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ finden Sie in einem Artikel im BG RCI.magazin, Ausgabe November/Dezember 2010.

DGUV Vorschrift 2 der BG RCI als PDF-Dokument herunterladen

Übergreifende Informationen zur DGUV Vorschrift 2

Übergreifende und für alle Unfallversicherungsträger interessante Informationen zur DGUV Vorschrift 2 finden Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Zum Herunterladen werden dort der Mustertext der DGUV Vorschrift 2, Fachaufsätze zum Thema und eine Broschüre sowie ein Flyer mit Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis angeboten.

Antworten zu allgemeinen, alle Betriebe  unabhängig von der Branche  interessierenden Fragen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Spezielle Fragen, die bei der BG RCI versicherten Branchen interessieren und deren Antworten, finden sie hier.

Sowohl bei der DGUV als auch bei uns wird die Rubrik "Häufige Fragen und Antworten" fortlaufend aktualisiert.