Interaktive Handlungshilfe zur DGUV Vorschrift 2

Die Online-Handlungshilfe der DGUV unterstützt Sie als Unternehmer, Betriebs- oder Personalrat, Betriebsarzt  oder Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2).

Die Online-Handlungshilfe zur Ermittlung und Dokumentation des Betreuungsbedarfs gemäß DGUV Vorschrift 2 sowie weitere Hilfsangeboten und Hintergrundinformationen finden Sie unter www.dguv.de/ (Webcode: d106697)


Passgenauer Arbeitsschutz für kleine Unternehmen

Mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) ist Anfang 2011 ein neues Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten an den Start gegangen. Hierbei steht ein moderner, bedarfsorientierter Arbeitsschutz und die damit verknüpften Aufgaben und Leistungen der betrieblichen Akteure im Mittelpunkt. Inhaltliche Aspekte der Arbeit von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit rücken in den Vordergrund.

Der Umfang der Betreuung orientiert sich an den tatsächlich im Betrieb vorliegenden Gefährdungen, Belastungen und Bedürfnissen. Basis hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1). Damit wird die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Kernelement und Maßstab für eine qualitativ hochwertige Betreuung weiter in ihrer Bedeutung gestärkt.


Hilfen für die betriebliche Praxis

Typische Gefährdungen in Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) finden sich in den gefährdungsbezogenen Schriften und Merkblättern, z. B. in den Merkblättern „Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel“ (A 016) und Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“ (A 017). Der Unternehmer ermittelt diese Gefährdungen eigenverantwortlich und stimmt die erforderlichen personellen Ressourcen für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung hierauf ab.

Diese neue Vorgehensweise fördert die aktive Auseinandersetzung mit dem Arbeitsschutz und stößt Debatten über seine effektive Ausrichtung an. Die Unternehmen erhalten durch die DGUV Vorschrift 2 die Möglichkeit, für eine passgenaue Ausgestaltung der Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu sorgen. Hierzu ist die enge Zusammenarbeit von Unternehmer, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unabdingbar. Auch die betriebliche Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) ist ausdrücklich zur Mitwirkung und Mitbestimmung aufgerufen.

Bei der erstmaligen Einführung dieses neuen Betreuungssystems ist unter Umständen einmalig ein höherer Bearbeitungsaufwand nötig. Vielfach kann aber bereits im Folgejahr hierauf  aufgebaut werden, so dass der anfängliche Mehraufwand durch weitreichende Vorteile kompensiert wird und sich durch eine optimale Betreuung auszahlt. Langfristig gesehen erhöht sich damit die Qualität von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.


Interaktives Werkzeug vereinfacht die Bearbeitung

Um die Einführung zu erleichtern hat die DGUV als Hilfestellung für die Ermittlung des Betreuungsaufwands eine interaktive Online-Handlungshilfe zur Unterstützung der betrieblichen Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 entwickelt. Hinterlegt sind dort auch die editierbaren Texte der Anhänge 3 und 4 der Vorschrift. Diese Online Handlungshilfe leitet Sie  - ähnlich einem Expertensystem - schrittweise auf dem Weg zur Ermittlung seines betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuungsbedarfs. Sie ist ein umfassendes und hilfreiches Instrument

  • für die erstmalige Ermittlung von Inhalt und Umfang der Gesamtbetreuung (Grund- und betriebsspezifische Betreuung),
  • zur Fortschreibung des Betreuungsbedarfs (z.B. bei betrieblichen Veränderungen mit Einfluss auf die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung) ,
  • zur systematischen und nachhaltigen Steuerung der Betreuungsleistungen übereinen längeren Zeitraum und
  • zur Erfüllung der Dokumentations- und Berichterstattungspflichten.


Die Handlungshilfe online: www.dguv.de (Webcode: d106697).