A 1.15 Schalöl

 

Schalöle/Trennmittel werden als „biologisch abbaubare“ und „nicht bio­logisch abbaubare“ angeboten.

  • Bei den nicht biologisch abbaubaren Trennmitteln handelt es sich um Mineralölfraktionen (größtenteils als Ester, welche zum Schutz vor Ver­pilzung und Verkeimung mit Formaldehyd­abspaltenden Konservierungsstoffen versetzt sind).
  • Bei den biologisch abbaubaren Trennmitteln sind zusätzlich abbaubare Wirkstoffkomponenten zugesetzt.

Mögliche Gefahren

  • Bildung eines brennbaren oder explosiven Gemisches, insbesondere beim Versprühen
  • Schädigung der Haut, Schleimhäute, Atemwege und Augen
  • Rutschgefahr beim Betreten eingeölter Formen

Maßnahmen

Umgang

  • Gefahrenhinweise auf dem Sicherheitsdatenblatt und der Betriebsanweisung 1 beachten
  • Trennmittel mit Schwämmen, mittels Düse/Drehteller oder mit Sprühdüse 2 auftragen
  • das Auftragen soll oberflächennah erfolgen, da beim Verwirbeln ein explosionsfähiges Mineralöl-Luft-Gemisch entsteht
  • Hautkontakt vermeiden, verunreinigte Kleidung wechseln, bei Kontakt benetzte Stellen mit Wasser und Seife waschen
  • bei Augenkontakt spülen und augenärztlich untersuchen lassen
  • Rauch- und Feuerverbot 3
  • Sicherheitskennzeichnungen vornehmen
  • Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf Schichtbedarf beschränken
  • Gefäße geschlossen halten
  • beim Verarbeiten in Räumen Lüftungsmaßnahmen durchführen (Fenster und Türen öffnen)
  • eingeölte Formen nicht mehr betreten

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Falls das Trennmittel mit einem Andreaskreuz gekennzeichnet ist, handelt es sich um einen Gefahrstoff; der Einsatz von Jugendlichen außer zum Erreichen eines Ausbildungszieles oder von Schwangeren ist untersagt.

Betriebsanweisungen

  • wenn es sich bei dem Schalöl um einen Gefahrstoff handelt, ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Augenkontakt

  • Augenspülung umgehend, gründlich und ausgiebig mind. 10 Minuten
  • für die Behandlung von Augenverletzungen sind vorzuhalten
    • Augenspülflaschen an exponierten Standorten
    • Augenspülstationen optional
  • nach Beendigung der Erstmaßnahmen ist immer eine augenärztliche Untersuchung zu veranlassen

Hautkontakt

  • verunreinigte Kleidung sofort ausziehen, Haut mit Wasser und Seife reinigen

Weitere Informationen

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Sicherheitsdatenblatt des Herstellers
  • Betriebsanweisung des Arbeitsgebers