A 1.28 Schalteinrichtungen

 

Mit Schalteinrichtungen werden Bewegungen von Maschinen und Anlagen gestartet oder angehalten. Schalteinrichtungen befinden sich in elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Steuerungen.

Mögliche Gefahren

  • unerwarteter Anlauf von Maschinen
  • ungesicherter Nachlauf von Maschinen und Anlagen
  • elektrischer Schlag infolge Nichtbetätigens des Hauptschalters und des Arbeitens an unter Spannung stehenden Teilen
  • Gefährdungen durch Manipulation an Sicherheitseinrichtungen, z. B. Verriegelungen

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Die Ausrüstung von Maschinen und Anlagen mit Schalteinrichtungen ist entsprechend Maschinenrichtlinie, EU-Niederspannungsrichtlinie und Normen vorzunehmen.

Wichtige, sich hieraus ergebende Maßnahmen sind unter anderem

  • Das Entfernen oder Öffnen von Schutzeinrichtungen darf erst möglich sein, nachdem die gefahrbringenden Bewegungen beendet sind, z. B. Nachlaufsicherung.
  • Schalteinrichtungen mit Schutzfunktion 1 müssen so installiert werden, dass sie nicht auf einfache Weise umgangen werden können.
  • Jede elektrisch angetriebene Maschine benötigt einen Hauptschalter 2.
  • Für Maschinen, die nur gemeinsam betrieben werden können, genügt ein Hauptschalter (Netztrenneinrichtung).
  • Hauptschalter (Netztrenneinrichtung) müssen abschließbar sein, um ein unbeabsichtigtes Wiedereinschalten zu verhindern.
  • Not-Halt-Einrichtungen müssen in geeigneter Zahl vorhanden und gekennzeichnet sein, insbesondere bei großflächigen und verketteten Anlagen.

Betrieb/Reparatur/Wartung

  • Schalteinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden. Müssen Schalteinrichtungen ersetzt werden, dürfen nur gleichwertige oder höher­wertige Schalter verwendet werden.
  • Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten ist der Hauptschalter (Netztrenn­einrichtung) auszuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern 3 (mit Not-Halt-Einrichtungen werden Anlagen im Gefahrenfall abgeschaltet; mit ihnen erfolgt oft keine allpolige Trennung vom Netz).

Prüfungen

  • Regelmäßige Prüfung der Schalteinrichtungen durch eine befähigte Person.

Anforderungen an das Personal

  • Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, z. B. Elektrofachkräfte.

Weitere Informationen

  • DGUV Information 213-054 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen“
  • DIN EN 60204-1:2007-06 „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“
  • DIN EN 1037:2008-11 „Sicherheit von Maschinen – Vermeidung von unerwartetem Anlauf“
  • VDE-Bestimmungen
  • Kapitel A 5.5, A 5.6