A 2.10 Brecher

Mögliche Gefahren

  • Verletzungen bei der Beseitigung von Verstopfungen im Brechereinlauf
  • Herausschleudern von Material aus dem Brechereinlauf
  • herabfallende Steine bei Materialaufgabe
  • Verletzung durch schwere Teile (Schlagleisten, Brechwerkzeuge) bei der Instandhaltung
  • hohe Lärmbelastung an den Maschinen
  • starke Staubfreisetzung bei Zerkleinerungs- und Klassierprozessen

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • ausreichende Dimensionierung des Brechers
  • schallgeschützte und fremdbelüftete Steuerkabine
  • Ausrüstung der Steuerkabine am Vorbrecher mit Sicherheitsglas
  • Hydraulikmeißel am Brechereinlauf 1 zur Störungsbeseitigung
  • mobiler Schlagleistenbrecher: Kettenvorhang am Brechereinlauf 2
  • stationärer Brecher: Kettenvorhang (Fallbremse) am Auslauf des Materialaufgabetrichters 3
  • Ampelregelung bei der Materialaufgabe zur Vermeidung von Über­füllung und Steinfallgefahr am Brecherzulauf 4
  • Anfahranschlag zum Abkippen frei von Material halten
  • Voraussetzungen für die sichere Durchführung von Instandhaltungs­arbeiten schaffen, wie: Hebehilfen (z. B. Krane), Arbeitsbühnen, sichere Aufstiege
  • Einrichtungen zur Staubabsaugung 5 und Staubniederschlagung zur Einhaltung der Staubgrenzwerte erforderlich (am Einlauf der Vorbrecher haben sich Bedüsungen zur Staubreduzierung bewährt)

Reparatur und Wartung

  • Anlage abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern; Nachlauf beachten
  • sichere Standplätze und Zugänge schaffen
  • bei Arbeiten mit Absturzgefahr: Absturzsicherungen schaffen oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz benutzen
  • Maschinenteile gegen ungewollte Bewegung sichern, insbesondere
    • Rotor des Schlagleistenbrechers
    • Schwungrad des Brechers
    • Verschleißplatten, Brechbacken
  • Vorrichtungen zum Wechseln der Schlagleisten sind vorzuhalten
  • bei Arbeiten im Brecher besteht eine erhöhte elektrische Gefährdung (siehe auch Kapitel A 4.5)

Störungsbeseitigung

  • Anlage abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern
  • Verstopfungen am Brechereinlauf
    • möglichst mit technischen Mitteln, z. B. Hydraulikhammer, beseitigen 1
    • Materialeinlauf nur bei stehender Maschine betreten, Sicherung gegen Wiedereinschalten, mechanische Arretierung des Rotors bei Schlagleistenbrechern
    • Benutzung von Brechstangen, Keilen an Seilen oder Stangen vermeiden, da hierbei ein hohes Risiko schwerer Verletzungen besteht
    • bei Absturzgefahr PSA gegen Absturz benutzen

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung der Anlagenteile, insbesondere der elektrischen Anlage, der Sicherheitseinrichtungen, der Krane

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung

Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzbrille, Schutzhelm, Gehörschutz, Staubschutzmaske (Filter­klasse mindestens FFP2 bei Quarzfeinstaub), Schutzschuhe, Schutzhandschuhe

Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschriften
  • DGUV Regel 112-198 „Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“
  • TRGS 559 „Mineralischer Staub“
  • DGUV Information 213-011 „Bauschuttrecycling“
  • Kapitel A 3.2, A 4.5