A 2.6 Baustellen- und Handkreissägen

Mögliche Gefahren

  • Schnittverletzungen, abgesägte Finger durch das laufende Sägeblatt
  • schwere und tödliche Verletzungen durch weggeschleuderte Werkstücke
  • Lärm
  • Krebserkrankungen durch Holzstaub
  • Brand- und Explosionsgefahren durch Holzstäube

Maßnahmen

Betrieb

  • Spaltkeil nach Größe und Dicke des Sägeblattes auswählen 1
  • Abstand des Spaltkeils vom Zahnkranz des Sägeblattes nicht mehr als 8mm
  • Tischeinlage auswechseln, wenn beiderseits der Schnittfuge ein Spalt von > 5 mm vorhanden ist
  • beschädigte Sägeblätter, z. B. solche mit Rissen, Verformungen, Brandflecken, aussortieren
  • Schiebestock bereitstellen
  • vor Werkzeugwechsel oder vor Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Stecker ziehen 3
  • Sägeblätter nach dem Ausschalten nicht durch seitliches Gegendrücken abbremsen
  • Hilfseinrichtungen benutzen
    • Parallelanschlag 4
    • Winkelanschlag 5
    • Keilschneideeinrichtung 6
    • Schiebestock 7
  • auf richtige Anbringung und Einstellung der Schutzhaube achten 8 ; möglichst selbst absenkende Schutzhaube verwenden
  • Splitter, Späne usw. nicht mit der Hand aus dem Bereich des laufenden Sägeblattes entfernen
  • vor dem Verlassen des Bedienstandes Maschine ausschalten
  • nur Kreissägeblätter verwenden, die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind 2
  • bei Verbundkreissägeblättern muss zusätzlich die höchstzulässige Drehzahl angegeben sein; angegebene Drehzahl nicht überschreiten 2
  • lärmarme Sägeblätter benutzen
  • nur Werkstoffe schneiden, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kreissäge entsprechen
  • Sägeblätter entsprechend dem zu sägenden Material auswählen, kein Styropor sägen
  • explosionsgeschützte Absaugungen verwenden
  • nicht rauchen, keine offenen Flammen und feuergefährlichen Arbeiten im Bereich der Säge
  • Sägespäne und Abfälle regelmäßig entfernen und in geschlossene Behälter geben
  • regelmäßige Prüfung der Kreissäge

Zusätzliche technische Anforderungen für Handmaschinen

  • An der Handmaschine muss der gesamte Zahnkranz des Blattes über der Auflage mit fester Verkleidung versehen sein 9 .
  • Abstand des Spaltkeils vom Zahnkranz nicht mehr als 5 mm 10 .
  • Schnitttiefe richtig einstellen: bei Vollholz höchstens
    10 mm mehr als Werkstückdicke.
  • Handmaschinen nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.
  • Die Schutzeinrichtung unter der Auflage darf außer im geschlossenen Zustand nicht festgestellt werden 11 .
  • Keine Sägeblätter aus hoch legiertem Schnellarbeitsstahl (HSS) verwenden.

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Tisch- und Formatkreissägemaschinen arbeiten.
  • Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht an den Maschinen beschäftigt werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Gehörschutz
  • ggf. Schutzbrille

Weitere Informationen

  • DGUV Information 201-002 „Hochbauarbeiten Baustein-Merkheft“