A 2.6 Baustellen- und Handkreissägen
Mögliche Gefahren
- Schnittverletzungen, abgesägte Finger durch das laufende Sägeblatt
- schwere und tödliche Verletzungen durch weggeschleuderte Werkstücke
- Lärm
- Krebserkrankungen durch Holzstaub
- Brand- und Explosionsgefahren durch Holzstäube
Maßnahmen
Betrieb
- Spaltkeil nach Größe und Dicke des Sägeblattes auswählen 1
- Abstand des Spaltkeils vom Zahnkranz des Sägeblattes nicht mehr als 8mm
- Tischeinlage auswechseln, wenn beiderseits der Schnittfuge ein Spalt von > 5 mm vorhanden ist
- beschädigte Sägeblätter, z. B. solche mit Rissen, Verformungen, Brandflecken, aussortieren
- Schiebestock bereitstellen
- vor Werkzeugwechsel oder vor Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Stecker ziehen 3
- Sägeblätter nach dem Ausschalten nicht durch seitliches Gegendrücken abbremsen
- Hilfseinrichtungen benutzen
- Parallelanschlag 4
- Winkelanschlag 5
- Keilschneideeinrichtung 6
- Schiebestock 7
- auf richtige Anbringung und Einstellung der Schutzhaube achten 8 ; möglichst selbst absenkende Schutzhaube verwenden
- Splitter, Späne usw. nicht mit der Hand aus dem Bereich des laufenden Sägeblattes entfernen
- vor dem Verlassen des Bedienstandes Maschine ausschalten
- nur Kreissägeblätter verwenden, die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind 2
- bei Verbundkreissägeblättern muss zusätzlich die höchstzulässige Drehzahl angegeben sein; angegebene Drehzahl nicht überschreiten 2
- lärmarme Sägeblätter benutzen
- nur Werkstoffe schneiden, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kreissäge entsprechen
- Sägeblätter entsprechend dem zu sägenden Material auswählen, kein Styropor sägen
- explosionsgeschützte Absaugungen verwenden
- nicht rauchen, keine offenen Flammen und feuergefährlichen Arbeiten im Bereich der Säge
- Sägespäne und Abfälle regelmäßig entfernen und in geschlossene Behälter geben
- regelmäßige Prüfung der Kreissäge
Zusätzliche technische Anforderungen für Handmaschinen
- An der Handmaschine muss der gesamte Zahnkranz des Blattes über der Auflage mit fester Verkleidung versehen sein 9 .
- Abstand des Spaltkeils vom Zahnkranz nicht mehr als 5 mm 10 .
- Schnitttiefe richtig einstellen: bei Vollholz höchstens
10 mm mehr als Werkstückdicke. - Handmaschinen nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.
- Die Schutzeinrichtung unter der Auflage darf außer im geschlossenen Zustand nicht festgestellt werden 11 .
- Keine Sägeblätter aus hoch legiertem Schnellarbeitsstahl (HSS) verwenden.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Tisch- und Formatkreissägemaschinen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht an den Maschinen beschäftigt werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Gehörschutz
- ggf. Schutzbrille
Weitere Informationen
- DGUV Information 201-002 „Hochbauarbeiten Baustein-Merkheft“