A 4.4 Umgang mit Hochdruckreinigern

Mögliche Gefahren

  • Rückstoß
  • Schneidwirkung des Strahls
  • unkontrolliertes Austreten von Druckflüssigkeit
  • Gefahrstoffe, z. B. Lösemittel
  • heiße Flüssigkeiten
  • heiße Teile
  • Rückprall des Strahls, z. B. durch gelöste, umherfliegende Teile des zu bearbeitenden Gegenstandes/Materials
  • elektrischer Strom beim Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen
  • Abgase
  • Gehörschädigung durch Lärm

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Elektrisch betriebene Hochdruckreiniger nur über besonderen Speisepunkt anschließen, z. B. Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter.
  • Schlauchleitungen und Spritzeinrichtungen müssen dem zulässigen Betriebsüberdruck des Pumpensatzes entsprechen.
  • Schlauchleitungen müssen für die zulässige Betriebstemperatur und die verwendete Flüssigkeit geeignet sein.
  • Die Rückstoßkraft in der Längsachse darf 250 N nicht überschreiten.
  • Bei einer Rückstoßkraft über 150 N dürfen nur Spritzeinrichtungen verwendet werden, bei denen durch besondere Maßnahmen an der Einrichtung sichergestellt ist, dass die Rückstoßkraft ganz oder teil­weise auf den Körper übertragen wird.

Betrieb

  • vor jeder Inbetriebnahme: Spritzpistole, Schlauchleitungen und Sicherheitseinrichtungen auf augenscheinliche Mängel überprüfen
  • von Hand geführte Spritzeinrichtungen nur von einem sicheren Standplatz aus bedienen
  • Hände oder andere Körperteile nicht in den Flüssigkeitsstrahl bringen
  • Hochdruckstrahl nicht auf Personen richten
  • bei Rückprall von gelösten Teilen Spritzschutz verwenden
  • Schlauchleitung nicht einklemmen, nicht über scharfe Kanten ziehen, nicht mit Fahrzeugen überfahren
  • Zug- oder Biegebeanspruchung der Schlauchleitung vermeiden
  • die Betätigungseinrichtung der Spritzeinrichtung nicht in Einschalt­stellung festsetzen
  • nicht von Leitern aus arbeiten; Gerüst benutzen 1
  • bei Arbeitsunterbrechungen, Wartungs- und Reparaturarbeiten und Arbeitsende Gerät drucklos machen und gegen unbeabsichtigtes Betätigen sichern
  • bei Arbeiten in Behältern oder engen Räumen Maßnahmen entsprechend Kapitel A 4.5 treffen

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person

Anforderungen an das Personal

  • Bedienpersonal muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Jugendliche dürfen Hochdruckreiniger ab 16 Jahren unter Aufsicht im Rahmen der Ausbildung bedienen.

Betriebsanweisungen

  • Für den Betrieb von Hochdruckreinigern ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.

Persönliche Schutzausrüstung 2
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Stiefel
  • Hose
  • Handschuhe
  • Kopf- und Gesichtsschutz
  • ggf. Atemschutz

Weitere Informationen

  • DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ Kapitel 2.36
  • Bausteine der BG BAU B 86 „Hochdruckreiniger“
  • Kapitel A 1.1 , A 4.5