A 4.5 Arbeiten in engen Räumen

 

Enge Räume wie z. B.

  • Behälter
  • Gruben
  • Kanäle
  • Mischertrommeln
  • Schächte
  • Drehrohröfen
  • Brecher
  • Aufgabetrichter

sind allseits von Wandungen umschlossen, daher luftaustauscharme Bereiche. Es bestehen/entwickeln sich in ihnen besondere Gefährdungen durch z. B. Stoffe, Zubereitungen, Verunreinigungen, Einrichtungen, kritische Sauerstoffkonzentrationen.

Bei Schweißarbeiten

  • verfügen sie über ein Luftvolumen von weniger als 100 m3 oder
  • eine ihrer Abmessungen (Länge, Breite, Höhe, Durchmesser) ist kleiner als 2 m.

Beim Einsatz elektrischer Betriebsmittel

  • handelt es sich um leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit und
  • es besteht die Möglichkeit eines großflächigen Körperkontakts ohne Ausweichmöglichkeit.

Mögliche Gefahren

  • Vorhandensein/Entstehung gefährlicher Stoffe/Gase
  • Sauerstoffmangel
  • elektrische Durchströmung
  • Rauche/Gase beim Schweißen und Schneiden
  • bauliche Einrichtungen, z. B. Rührwerke
  • erhöhte körperliche und psychische Belastung

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Ist ein Einsteigen in die engen Räume erforderlich, müssen geeignete, ausreichend dimensionierte Zugangs-/Rettungsöffnungen vorhanden sein.
  • Beim Einsteigen müssen zugelassene Rettungseinrichtungen (ggf. einschließlich Anschlagpunkten) vorhanden sein.
  • Bei erhöhter elektrischer Gefährdung müssen Handgeräte über einen Trenntrafo 1 betrieben werden.
  • Ist mit gefährlichen Stoffen/Gasen bzw. mit Sauerstoffmangel zu rechnen, sind Geräte zum Messen der Gefahrstoffe, des Sauerstoffgehaltes bzw. des Kohlenmonoxidgehaltes einzusetzen.

Wartungsarbeiten, Störungsbeseitigung

Allgemein

  • schriftliche Einfahrerlaubnis von Betreibern einholen
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen, Sicherheitsmaßnahmen einschließlich Rettungsmaßnahmen schriftlich festlegen und ausführen
    • sicherstellen, dass eine genügende Anzahl und Größe von Zugangsöffnungen vorhanden ist (siehe Tabelle 1)
    • Aufsichtsführenden benennen
    • wenn mehrere Gruppen in dem Raum unter gegenseitiger Gefährdung arbeiten, müssen die Arbeiten koordiniert werden
  • Sicherungsposten benennen, der mit der Person im engen Raum in Kontakt steht (Sichtverbindung, Sprechverbindung, Signalleine) und jederzeit Hilfe herbeiholen kann, ohne seinen Posten zu verlassen
  • Beschäftigte über besondere Gefahren, Schutz- und Rettungsmaß­nahmen unterrichten
  • vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer/Aufsichtführende prüfen, ob alle Maßnahmen getroffen worden sind
  • Fluchtwege frei halten
  • ggf. Rettungsübung durchführen

Arbeiten bei Vorhandensein von gefährlichen Stoffen/Sauerstoffmangel

  • sicherstellen, dass Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe und 50 % der möglichen Explosionsgrenze dauerhaft unterschritten werden (Messung)
  • Räume ausreichend belüften (Sauerstoffgehalt der Luft wie in der Umgebung), nicht mit Sauerstoff belüften, ggf. kontinuierliche Messung
  • wenn dies nicht sichergestellt ist, Atemschutzgeräte (bei möglichem Sauer­stoffmangel nur Isoliergeräte) verwenden 2
  • geeignete Person für die Messung vorhalten (nach BGG/GUV-G 970)

Arbeiten bei erhöhter elektrischer Gefährdung

(in Räumen mit leitfähiger Umgebung und eingeschränkter Bewegungsfreiheit oder nassen, feuchten, heißen Arbeitsplätzen)

  • In Räumen/Bereichen mit leitfähiger Umgebung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur mit der Schutzmaßnahme
    • Schutzkleinspannung oder
    • Schutztrennung (mit einem oder mehreren Verbrauchern) oder
    • Schutz durch Abschalten durch Fehlerstromschutzeinrichtung mit IΔN ≤ 30 mA betreiben 3
  • Trenntrafos und Baustromverteiler grundsätzlich außerhalb des engen Raumes aufstellen.
  • In Räumen/Bereichen mit leitfähiger Umgebung und zusätzlich begrenzter Bewegungsfreiheit ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur mit folgenden Schutzmaßnahmen betreiben
    • Schutzkleinspannung oder
    • Schutztrennung (nur einen Verbraucher anschließen); bei Betriebsmitteln der Schutzklasse I Potenzialausgleich mit der leitfähigen Umgebung herstellen (siehe Tabelle 2).

Elektro- und Schutzgasschweißarbeiten

  • Nur für erhöhte elektrische Gefährdung geeignete Schweißstrom­quellen benutzen.
  • Schweißstromquelle außerhalb des engen Raumes aufstellen 4.
  • Isolierende Zwischenlagen verwenden, z. B. Gummimatten 5, Holzroste.
  • Schwer entflammbare, trockene Kleidung und Schutzschuhe tragen.
  • Für ausreichende Lüftung sorgen.

Schweiß- und Schneidarbeiten

  • Brenngas- und Sauerstoffflaschen nicht in engen Räumen aufstellen.
  • Bei längeren Arbeitsunterbrechungen Brenner und Schläuche entfernen.
  • Schwer entflammbare Schutzkleidung tragen.
  • Für ausreichende Lüftung sorgen.

Anforderungen an das Personal

  • Eignung für Arbeiten in engen Räumen feststellen, z. B. fehlende Klaustrophobie, passende Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, Erfahrung, Zuverlässigkeit

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungs­beurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung, z. B. wenn das Tragen von Atemschutzgeräten erforderlich ist.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzkleidung
  • Schutzschuhe
  • Schutzbrille
  • Schutzhelm
  • PSA gegen Absturz
  • ggf. Atemschutz

Weitere Informationen

  • DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume – Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
  • DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“
  • DGUV Grundsatz 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fach­kundigen zum Freimessen nach BGR 117 – Teil 1“
  • DGUV Information 203-004 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“
  • DGUV Information 213-001 „Arbeiten in engen Räumen“