A 4.5 Arbeiten in engen Räumen
Enge Räume wie z. B.
- Behälter
- Gruben
- Kanäle
- Mischertrommeln
- Schächte
- Drehrohröfen
- Brecher
- Aufgabetrichter
sind allseits von Wandungen umschlossen, daher luftaustauscharme Bereiche. Es bestehen/entwickeln sich in ihnen besondere Gefährdungen durch z. B. Stoffe, Zubereitungen, Verunreinigungen, Einrichtungen, kritische Sauerstoffkonzentrationen.
Bei Schweißarbeiten
- verfügen sie über ein Luftvolumen von weniger als 100 m3 oder
- eine ihrer Abmessungen (Länge, Breite, Höhe, Durchmesser) ist kleiner als 2 m.
Beim Einsatz elektrischer Betriebsmittel
- handelt es sich um leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit und
- es besteht die Möglichkeit eines großflächigen Körperkontakts ohne Ausweichmöglichkeit.
Mögliche Gefahren

- Vorhandensein/Entstehung gefährlicher Stoffe/Gase
- Sauerstoffmangel
- elektrische Durchströmung
- Rauche/Gase beim Schweißen und Schneiden
- bauliche Einrichtungen, z. B. Rührwerke
- erhöhte körperliche und psychische Belastung
Maßnahmen

Technische Anforderungen
- Ist ein Einsteigen in die engen Räume erforderlich, müssen geeignete, ausreichend dimensionierte Zugangs-/Rettungsöffnungen vorhanden sein.
- Beim Einsteigen müssen zugelassene Rettungseinrichtungen (ggf. einschließlich Anschlagpunkten) vorhanden sein.
- Bei erhöhter elektrischer Gefährdung müssen Handgeräte über einen Trenntrafo 1 betrieben werden.
- Ist mit gefährlichen Stoffen/Gasen bzw. mit Sauerstoffmangel zu rechnen, sind Geräte zum Messen der Gefahrstoffe, des Sauerstoffgehaltes bzw. des Kohlenmonoxidgehaltes einzusetzen.
Wartungsarbeiten, Störungsbeseitigung
Allgemein
- schriftliche Einfahrerlaubnis von Betreibern einholen
- Gefährdungsbeurteilung durchführen, Sicherheitsmaßnahmen einschließlich Rettungsmaßnahmen schriftlich festlegen und ausführen
- sicherstellen, dass eine genügende Anzahl und Größe von Zugangsöffnungen vorhanden ist (siehe Tabelle 1)
- Aufsichtsführenden benennen
- wenn mehrere Gruppen in dem Raum unter gegenseitiger Gefährdung arbeiten, müssen die Arbeiten koordiniert werden
- Sicherungsposten benennen, der mit der Person im engen Raum in Kontakt steht (Sichtverbindung, Sprechverbindung, Signalleine) und jederzeit Hilfe herbeiholen kann, ohne seinen Posten zu verlassen
- Beschäftigte über besondere Gefahren, Schutz- und Rettungsmaßnahmen unterrichten
- vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer/Aufsichtführende prüfen, ob alle Maßnahmen getroffen worden sind
- Fluchtwege frei halten
- ggf. Rettungsübung durchführen
Arbeiten bei Vorhandensein von gefährlichen Stoffen/Sauerstoffmangel
- sicherstellen, dass Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe und 50 % der möglichen Explosionsgrenze dauerhaft unterschritten werden (Messung)
- Räume ausreichend belüften (Sauerstoffgehalt der Luft wie in der Umgebung), nicht mit Sauerstoff belüften, ggf. kontinuierliche Messung
- wenn dies nicht sichergestellt ist, Atemschutzgeräte (bei möglichem Sauerstoffmangel nur Isoliergeräte) verwenden 2
- geeignete Person für die Messung vorhalten (nach BGG/GUV-G 970)
Arbeiten bei erhöhter elektrischer Gefährdung
(in Räumen mit leitfähiger Umgebung und eingeschränkter Bewegungsfreiheit oder nassen, feuchten, heißen Arbeitsplätzen)
- In Räumen/Bereichen mit leitfähiger Umgebung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur mit der Schutzmaßnahme
- Schutzkleinspannung oder
- Schutztrennung (mit einem oder mehreren Verbrauchern) oder
- Schutz durch Abschalten durch Fehlerstromschutzeinrichtung mit IΔN ≤ 30 mA betreiben 3
- Trenntrafos und Baustromverteiler grundsätzlich außerhalb des engen Raumes aufstellen.
- In Räumen/Bereichen mit leitfähiger Umgebung und zusätzlich begrenzter Bewegungsfreiheit ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur mit folgenden Schutzmaßnahmen betreiben
- Schutzkleinspannung oder
- Schutztrennung (nur einen Verbraucher anschließen); bei Betriebsmitteln der Schutzklasse I Potenzialausgleich mit der leitfähigen Umgebung herstellen (siehe Tabelle 2).
Elektro- und Schutzgasschweißarbeiten
- Nur für erhöhte elektrische Gefährdung geeignete Schweißstromquellen benutzen.
- Schweißstromquelle außerhalb des engen Raumes aufstellen 4.
- Isolierende Zwischenlagen verwenden, z. B. Gummimatten 5.
- Schwer entflammbare, trockene Kleidung und Schutzschuhe tragen.
- Für ausreichende Lüftung sorgen.
Schweiß- und Schneidarbeiten
- Brenngas- und Sauerstoffflaschen nicht in engen Räumen aufstellen.
- Bei längeren Arbeitsunterbrechungen Brenner und Schläuche entfernen.
- Schwer entflammbare Schutzkleidung tragen.
- Für ausreichende Lüftung sorgen.
Anforderungen an das Personal
- Eignung für Arbeiten in engen Räumen feststellen, z. B. fehlende Klaustrophobie, passende persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, Erfahrung, Zuverlässigkeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung, z. B. wenn das Tragen von Atemschutzgeräten erforderlich ist.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzkleidung
- Schutzschuhe
- Schutzbrille
- Schutzhelm
- PSA gegen Absturz
- ggf. Atemschutz
Weitere Informationen

- DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume – Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
- DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“
- DGUV Grundsatz 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004“
- DGUV Information 203-004 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“
- Merkblatt T 010 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen - Zugangs-, Positionierungs- und Rettungsverfahren“