A 4.6 Lagern und Stapeln

Mögliche Gefahren

  • Angefahrenwerden in engen, unübersichtlichen Lagern
  • Verletzungen durch herabstürzendes oder umstürzendes Lagergut
  • Stolpern, Stürzen in unaufgeräumten Lagern
  • Überlastung beim Heben und Tragen

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Verkehrswege und Lagerflächen sind eindeutig zu kennzeichnen.
  • Fuß- und Fahrwege trennen, ausreichend breit anlegen, ausleuchten, Verkehrsregelungen treffen (siehe auch Kapitel A 1.20).
  • Verkehrswege und Lagerplätze müssen eben und so tragfähig sein, dass sie die zu erwartenden Belastungen aufnehmen können.
  • Geeignete Reinigungssysteme sind für den Lagerbereich erforderlich, z. B. Schneeräumer, Besen, Industriesauger, Kehrmaschinen.
  • Dem Lagergut entsprechend sind Geräte erforderlich, die ein gefahr­loses Ein-/Auslagern bzw. Be-/Entladen ermöglichen, z. B.
    • Brückenkrane im Naturstein-, Plattenlager oder Betonfertigteilwerk,
    • Gabelstapler,
    • für palettierte Produkte oder Betonteile: Mitgängerflurförderzeuge 1, Gabelhubwagen, Sackkarren und Handwagen.

Betrieb

  • Verkehrswege und Lagerplätze müssen regelmäßig gereinigt werden
  • mögliche Fehlstellen im Bodenbelag sofort markieren und schnellstens beseitigen
  • ausgelaufene Lagergüter/Flüssigkeiten sofort entfernen
  • Verkehrs- und Fußwege frei halten
  • Feuerlöscher, Fluchttüren, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Elektroschaltschränke frei halten 2
  • nur mit geeigneten Transportgeräten arbeiten

Prüfungen

  • Lagereinrichtungen, z. B. Regale, Paletten, Gitterboxen, sind vor jeder Benutzung und in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

Betriebsanweisungen

  • Betriebsanweisungen erstellen über
    • die Lagerplätze der einzelnen Produkte und die Art der Lagerung
    • die maximalen Stapelhöhen 3
    • die zu benutzenden Einrichtungen
    • die maximal zulässigen Gesamtgewichte und Flächen­belastungen
  • generelle Info hierzu beachten

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe
  • Schutzhelm bei allen Arbeiten und Tätigkeiten, die Gefähr­dungen durch herabfallende, pendelnde, umfallende und weg­fliegende Gegenstände mit sich bringen
  • ggf. Schutzhandschuhe

Weitere Informationen

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“
  • DGUV Information 208-006 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten“
  • Kapitel A 1.20