A 4.9 Elektroarbeiten

Mögliche Gefahren

  • Beim Berühren spannungsführender Teile kommt es zu einer Körperdurchströmung, die zum Herzstillstand führen kann 1 (siehe Tabelle).
  • Beim unsachgemäßen Hantieren an spannungsführenden Teilen bzw. beim Ziehen von NH-Sicherungseinsätzen kann es zur Bildung von Lichtbögen kommen, die zu schweren Verbrennungen an Gesicht und Händen führen.
  • Bei Elektroarbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. Leiter, Gerüst, besteht die Gefahr des Absturzes.

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Elektrische Anlagen sind gemäß den einschlägigen VDE-Bestimmungen, insbesondere den Normenreihen DIN VDE 0100 und DIN VDE 0105, zu errichten und zu betreiben. Die elektrische Ausrüstung von Maschinen muss der Normenreihe DIN EN 60204 entsprechen.

Reparatur und Wartung

  • Bei Reparatur und Wartung von elektrischen Anlagen und Betriebs­mitteln sind die 5 Sicherheitsregeln zu beachten.

1. Freischalten

  • Freischalten ist das allpolige Ausschalten oder Abtrennen einer Anlage, eines Teiles einer Anlage oder eines Betriebsmittels von allen nicht geerdeten Leitern.

2. Gegen Wiedereinschalten sichern

  • Hauptschalter sind mit einem Vorhängeschloss zu sichern. Heraus­genommene Sicherungseinsätze sind sicher zu verwahren. Nicht herausnehmbare Leitungsschutzschalter sollten mit Klebefolie gesichert werden 2. Es empfiehlt sich, ein Schaltverbotsschild 3 anzubringen.

3. Spannungsfreiheit feststellen

  • Das Feststellen der Spannungsfreiheit darf nur eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person ausschließlich mit dafür geeigneten Geräten vornehmen.

4. Erden und Kurzschließen

  • Bei Anlagen mit Nennspannung über 1000 Volt bzw. bei Freileitungen muss geerdet und kurzgeschlossen werden.
  • An Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt braucht in der Regel nicht geerdet und kurzgeschlossen zu werden.

5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

  • Können benachbarte Anlagenteile nicht freigeschaltet werden, müssen die aktiven Teile durch Abdecken oder Abschranken gesichert werden.

Besondere Schutzmaßnahmen für das Ziehen von NH-Sicherungs­ein­sätzen

  • Können offene Verteilungen mit NH-Sicherungseinsätzen nicht spannungsfrei geschaltet werden, müssen besondere Schutzmaßnahmen angewandt werden.
  • Es dürfen nur NH-Sicherungsaufsteckgriffe mit Stulpe benutzt werden. Weiterhin ist ein Helm mit Gesichtsschutz zu tragen 4.

Prüfungen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Als Anhalt können folgende Fristen herangezogen werden

  • elektrische Anlagen alle 4 Jahre
  • elektrische Betriebsmittel alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate
  • Werkzeuge vor jeder Benutzung

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Elektrotechnische Laien dürfen schalten und steuern mit dafür vorgesehenen Bedienteilen. Schaltvorgänge innerhalb von Schaltschränken dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Schaltschrank fingersicher ausgeführt ist. Auch Schraubsicherungseinsätze dürfen gewechselt werden.
  • Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen diejenigen Arbeiten durchführen, für die sie unterwiesen und schriftlich beauftragt sind. Das können z. B. das Ziehen von NH-Sicherungseinsätzen, das Anbringen von Abdeckungen und Abschrankungen sowie die Prüfung orts­veränderlicher elektrischer Betriebsmittel mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten sein.
  • Alle anderen Elektroarbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.

Erste Hilfe

  • Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen sollten regelmäßig in Erster Hilfe aus- und weitergebildet werden. Insbesondere die Beherrschung der Herz-Lungen-Wiederbelebung ist bei Stromunfällen lebenswichtig.

Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • DGUV Information 203-001 „Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen“
  • DGUV Information 203-002 „Elektrofachkräfte“
  • DGUV Information 203-004 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“
  • DGUV Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“
  • DIN EN 60204 (Normenreihe) „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen“
  • DIN VDE 0100 (Normenreihe) „Errichten von Starkstrom- bzw. Niederspannungsanlagen“
  • DIN VDE 0105 (Normenreihe) „Betrieb von elektrischen Anlagen“
  • DIN VDE 0701-0702; VDE 0701-0702:2008-06 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit“