E 3.1 Autoklaven

 

Autoklaven dienen zur Herstellung dampfgehärteter Baustoffe, z. B. von Bauteilen aus Porenbeton und Kalksandstein 1.

Mögliche Gefahren

  • durch bewegte Transportmittel, z. B. Härtekesselwagen, Schiebebühnen
  • beim Einfahren und Herausziehen der Härtekesselwagen
  • durch unter Druck austretende Medien, z. B. Wasserdampf, Kondensat
  • durch bewegte Maschinenteile, z. B. Seilwinden, Schiebebühnen, Wagentransporteinrichtungen
  • Quetschungen beim Schließen des Druckbehälters
  • durch Kontakt mit heißen Oberflächen und Medien, z. B. Wasserdampf, Kondensat, gehärtete Steine, Dampfkessel, Härtekessel
  • durch Arbeiten in engen Räumen

Maßnahmen

Betrieb

  • Steinhärtekessel spannungsgünstig betreiben
  • auf Gefälle zur Entwässerungseinrichtung achten
  • zulässige Betriebstemperatur und Betriebsdruck des Behälters einhalten
  • vor dem Öffnen der Autoklaven: Kondensat ableiten (mittels Ableiteinrichtung), danach Ablassventil und Abschlammvorrichtung wieder schließen
  • Härtekessel erst öffnen, wenn Überdruck auf den Wert „0“ gesunken ist
  • beim Ein- oder Ausziehen der Härtekesselwagen die Ausziehmittel nicht über Kesselsohle schleifen lassen, sondern über die Achsen der Härtekesselwagen führen
  • beim Schließen der Härtekessel prüfen, ob Verschlussteile (Deckel und Kesselring) vollständig übereinandergreifen
  • Dampfeinlass- und Dampfüberlassventile bei Chargenwechsel auf Dichtheit prüfen

Reparatur/Wartung

  • Steinhärtekesselsohle regelmäßig mit Besen reinigen
  • freien Durchfluss des Kondensat-Ablaufes sicherstellen, ggf. reinigen
  • Kontrolle des Gefälles
  • bei Kondensat-Stau
    • Abschlammventil von Hand betätigen
    • Sieb und Schlammfangtopf reinigen
    • Kondensat-Anlage überprüfen und ggf. instand setzen
  • bei Verschmutzung der Kesselsohle
    • Steinhärtekessel ausfegen
  • wenn zu schnell aufgeheizt wurde
    • Dampfeinlassventil drosseln
  • Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in engen Räumen (siehe Kapitel A 4.5)

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung aller Anlagenteile

Betriebsanweisungen

  • Für den Betrieb von Steinhärtekesseln ist eine schriftliche Betriebsanweisung erforderlich.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe
  • ggf. Schutzhelm

Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §15 und Anhang 5, Nr.15
  • Kapitel A 4.5