F 1.1 Asphaltmischgutanlagen

Mögliche Gefahren

  • Angefahrenwerden von bewegten Teilen, z. B. Kübelaufzug
  • Abstürzen von hochgelegenen Arbeitsplätzen
  • Verbrennungen durch Hautkontakt mit Bitumen
  • Dämpfe und Aerosole von Bitumen
  • bei Kontakt von Bitumen mit Wasser: explosionsartige Entwicklung von Dampfblasen, die zum Überschäumen des heißen Bitumens führen
  • hydrostatischer Druck in der Leitung zur Bitumenwaage
  • Verletzungen bei der Faserzugabe
  • Staub, z. B. beim Siebwechsel

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Sicherung aller Quetsch- und Scherstellen an Antrieben, Kupplungen und bewegten Maschinenteilen, z. B. Sicherung des Kübelaufzuges im Durchfahrtsbereich durch eine Schranke 1, Bereichssicherung mit elektrisch verriegelter Zugangstür im Bereich der Kübelbahn und der Verladesilos
  • elektrische Verriegelung der Mischerklappen
  • Sicherung der Silos gegen Hineinstürzen
  • Absturzsicherungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. Geländer 2
  • Vorrichtung zur Entnahme von Bitumenproben 3
  • Schieber zum Sperren der Leitungen zur Bitumenwaage
  • stationäre Dosiereinrichtung für Fasern 4

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • zuverlässiges Abschalten der Anlagenteile und Sicherung gegen Wiedereinschalten
  • bei Arbeiten im Mischer und in Silos: Anforderungen der Kapitel A 2.15 und A 4.5 beachten
  • Rückpumpen des Bitumens vor Arbeiten an der Leitung zur Bitumenwaage

Umgang mit Bitumen

  • Hautkontakt mit heißem Bitumen vermeiden
  • Einatmen von Dämpfen vermeiden
  • entflammbare Materialien nicht mit heißem Bitumen in Kontakt kommen lassen

Lagerung von Bitumen

  • Bildung gesundheitsschädlicher Dämpfe vermeiden
  • Einhaltung der optimalen Lager- und Verarbeitungstemperatur
  • für die Reinigung von Armaturen und Leitungen: keinen Dampf einsetzen oder Lösungsmittel unter Wärmeeinwirkung verwenden
  • ausreichende Be- und Entlüftung der Tanks sicherstellen
  • beim Umpumpen nur hitzebeständige Leitungen bzw. Schläuche einsetzen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzhelm
  • Schutzbrille
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Atemschutz

Weitere Informationen

  • DIN EN 536:1999-10 „Straßenbaumaschinen, Asphaltmischanlagen, Sicherheitsanforderungen“
  • Kapitel A 2.15, A 4.5, F 1.2, F 1.3, F 1.4