G 1.7 Quecksilber

 

Quecksilber (Hg) ist ein silberglänzendes, flüssiges Metall. Quecksilberdämpfe sind giftig, farb- und geruchlos. Die Exposition erfolgt im Wesentlichen durch Einatmen. Weiterhin kann es zum Haut- und Augenkontakt über benetzte Kleidung oder verspritztes Quecksilber kommen. Die Möglichkeit einer Exposition besteht immer bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an Aufbereitungsanlagen 1, bei der Probenentnahme und bei der Entsorgung von Bauteilen, die mit Quecksilber in Berührung gekommen sind.

Mögliche Gefahren

  • Bei Einwirkung sehr hoher Konzentration kommt es zu Metallgeschmack im Mund, Reizung der Atemwege, Übelkeit, Darmkoliken und Durchfall.
  • Die chronische Einwirkung geringerer Quecksilberkonzentrationen verursacht Nierenschäden und eine Schädigung des zentralen Nervensystems. Eingeleitet wird das Krankheitsbild häufig mit Schwellungen der Mundschleimhaut, Lockerung der Zähne, Konzentrationsschwäche, Gewichtsverlust, Schlaflosigkeit, motorischer Unruhe und Kopfschmerzen.
  • Ungewolltes Verschleppen, z. B. durch Schuhwerk.

Maßnahmen

Technische Maßnahmen

  • Auffangwannen oder andere geeignete technische Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverunreinigungen beim Öffnen der Anlagen nutzen.
  • Spezielle Bindemittel oder Spezialstaubsauger zum sofortigen Aufnehmen von ausgelaufenem Quecksilber benutzen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Schwarz-Weiß-System
  • Schutzkleidung in Arbeitspausen ablegen
  • Schutzkleidung in Spezialbehältern aufbewahren
  • verunreinigte Arbeitskleidung schnellstmöglich wechseln
  • persönliche Hygiene streng beachten
  • Aufbewahrung und Konsum von Getränken, Speisen und Genussmitteln 2 in belasteten Bereichen ist verboten

Beschäftigungsbeschränkungen

  • werdende und stillende Mütter entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
  • Jugendliche dürfen nicht in belasteten Bereichen beschäftigt werden

Betriebsanweisung

  • Beschäftigte sind anhand einer Betriebsanweisung in regelmäßigen Abständen zu unterweisen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung, z. B. für Wartungstrupps.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Gummistiefel
  • Schutzkleidung
  • Vollmaske mit Hg-Schraubfilter 3
  • bei Quecksilberdämpfen über 0,5 % Vol. sind Atemschutzisoliergeräte und Chemikalienschutzanzüge zu tragen

Weitere Informationen

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Merkblätter
    • Kühn/Birett Q 001 „Quecksilber“
    • Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung: Leitfäden und Handlungsempfehlungen