Versicherungsschutz bei privaten Tätigkeiten

Nicht versichert sind Unfälle bei privaten Tätigkeiten im Unternehmen, wie z. B. Raucherpausen. Essen und Trinken sind als menschliche Grundbedürfnisse dem persönlichen und unversicherten Lebensbereich zuzuordnen und daher grundsätzlich keine versicherten Tätigkeiten. Die Einnahme von Mahlzeiten zählt zu den privaten, sogenannten „eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten". Deshalb sind Unfälle infolge des Essens und Trinkens, zum Beispiel Verbrennungen, Schnittverletzungen oder ein Sturz in der Kantine, nicht versichert.

Versicherungsschutz besteht auf dem Weg von und zur Kantine sowie zum Restaurant, Imbiss-Stand oder Lebensmittelgeschäft, wo Nahrungsmittel für die Pause besorgt werden. Der Versicherungsschutz endet aber an der Eingangstür von Kantine, Restaurant oder Supermarkt. Auch auf Dienstreisen ist zu unterscheiden zwischen betriebsbezogenen und persönlichen Tätigkeiten. So ist  z. B. das Duschen im Hotel nicht in den Versicherungsschutz einbezogen, da die Körperhygiene zu den „eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten“ zählt.