Umfang des Versicherungsschutzes bei einer Berufskrankheit

Über den Umfang des Versicherungsschutzes bei Berufskrankheiten herrscht oft Unsicherheit. Deshalb werden häufig Krankheiten gemeldet, die nicht unter die Berufskrankheiten fallen. Es werden aber auch Meldungen unterlassen, obwohl Hinweise auf eine Erkrankung vorliegen, die eine Berufskrankheit sein kann.

Wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet wird, ermittelt die BG RCI den gesamten Sachverhalt. Wichtig ist sowohl die Klärung der Krankheitsgeschichte als auch die Sondierung der Arbeitsvorgeschichte. Der Präventionsdienst der BG RCI ermittelt alle mit dem Arbeitsplatz und der dadurch verursachten Gefährdung zusammenhängenden Umstände. Er muss herausfinden, ob vom Arbeitsplatz, der evtl. auch schon länger nicht mehr existiert, eine krankheitsspezifische Gefährdung ausgegangen ist. Meistens ist außerdem ein medizinisches Gutachten erforderlich, um die Frage zu klären, ob die Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden ist. Beteiligt am Verfahren ist auch der Gewerbearzt oder die Gewerbeärztin des jeweiligen Bundeslandes.