Meldung und Bearbeitung von Versicherungsfällen

An wen melde ich?

An eine unsere vier Regionaldirektionen. Suchen Sie hier nach dem für Sie zuständigen Standort:

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Bei schweren und tödlichen Unfällen sowie bei Massenereignissen ist auch der Präventionsdienst stets zu informieren. Die Kontaktdaten der zuständigen Präventionszentren finden Sie im Bereich Prävention.

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Wann und wie melde ich?

Arbeitsunfälle

Zu melden sind alle Arbeits- und Wegeunfälle, die über den Unfalltag hinaus mehr als 3 Kalendertage Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person verursachen. Arbeitsfreie Tage zählen mit, sofern sie in der attestierten Arbeitsunfähigkeitszeit enthalten sind.

Beispiel:

  • Arbeitsunfall am Mittwoch (der Unfalltag zählt nicht mit)
  • Arbeitsunfähig: Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag
  • Arbeitsaufnahme Montag
  • Der Unfall ist zu melden, da die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauerte.

Der Unfall ist innerhalb von 3 Tagen zu melden. Tödliche Unfälle oder Ereignisse, bei denen mehr als zwei Personen so verletzt werden, dass sie ärztliche Behandlung benötigen, sind sofort zu melden. Die BG RCI ist vorab telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg über das Extranet zu informieren. Auch wenn Zweifel bestehen, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist eine Information der BG RCI mit allen wichtigen Angaben angebracht, um die Prüfung der Voraussetzungen zu ermöglichen.

Das bundeseinheitliche Formular für die Unfallanzeige mit weiteren Hinweisen können Sie auf unserer Website herunterladen. Die Unfallanzeige ist vom Betriebsrat mit zu unterzeichnen, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt müssen ebenfalls informiert werden. Die versicherte Person ist darüber zu unterrichten, dass sie eine Kopie der Unfallanzeige verlangen kann.

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Bei Unfällen von Leiharbeitern oder Leiharbeiterinnen

Das Verleih-Unternehmen erstattet seiner zuständigen Berufsgenossenschaft (in der Regel der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) eine Unfallanzeige.

Das Entleih-Unternehmen erstattet der BG RCI zusätzlich eine informative Unfallanzeige. Durch Ankreuzen des Feldes 9 "Leiharbeitnehmer" ist sichergestellt, dass der Unfall nicht dem Entleih-Unternehmen angelastet wird.

Berufskrankheiten

Für Berufskrankheiten besteht ebenfalls eine Meldepflicht und zwar bereits dann, wenn das Unternehmen Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Meldepflicht eines Arztes, einer Ärztin oder der Krankenkassen.

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Eine solche Anzeige muss erfolgen, wenn der begründete Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit besteht. Begründet ist der Verdacht, wenn die Ärztin oder der Arzt zu der Überzeugung gelangt, dass die festgestellten Krankheitszeichen und ihre zeitliche Entwicklung eine berufliche Ursache im Sinne der Berufskrankheiten-Verordnung nahelegen.

Erkrankte können aber auch selbst die Berufsgenossenschaft informieren bzw. einen formlosen Antrag zur Überprüfung stellen. Hierzu können Sie z. B. das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (dguv.de) nutzen und online die erforderlichen Eingaben machen.

Bitte beachten Sie:

Die Daten aus den Meldungen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten werden in verschiedenen Zusammenhängen (z.B. Präventionsstatistiken, Gefahrtarif, Beitragsausgleichsverfahren) weiterverarbeitet. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Meldungen sind somit von erheblicher Bedeutung.

Bitte teilen Sie deshalb in der Unfall- bzw. Berufskrankheitenanzeige bei den Angaben zur Tätigkeit der versicherten bzw. erkrankten Person mit, welcher Gefahrtarifstelle der Unternehmensteil zugeordnet ist, für den die versicherte Person ständig tätig ist (vgl. § 24 Abs. 3 Satz 2 der Satzung).

Die für Ihr Unternehmen gültige/n Gefahrtarifstelle/n entnehmen Sie bitte dem Lohnnachweisformular oder Veranlagungsbescheid.


Web-Tool für die ärztliche Verdachtsanzeige einer Berufskrankheit

Könnte es sich bei der Erkrankung eines Patienten auch um eine Berufskrankheit (BK) handeln? Diese Frage können Ärztinnen und Ärzte mit Hilfe eines digitalen Nachschlagwerks der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einfach überprüfen. Das "BK-Info"-Portal hält nicht nur umfassende Informationen rund um das Thema Berufskrankheit bereit. Eine Suchfunktion ermöglicht es, anhand des ICD-10-Schlüssels schnell zu recherchieren, welche Berufskrankheiten (BK) für die jeweilige Diagnose in Betracht kommen. Ärztinnen und Ärzte können somit vereinfacht herausfinden, ob ein Verdacht auf eine BK vorliegt oder nicht.

Zum "BK-Info"-Portal - Informationen zur Meldung bei Verdacht einer Berufskrankheit (BK) wechseln