Persönliches Budget

Seit Januar 2008 können Leistungen zur Teilhabe und Pflegeleistungen als sogenanntes „Persönliches Budget“ in Anspruch genommen werden.

Das bedeutet, dass Ihnen die BG RCI einen vorher bestimmten Geldbetrag zur Verfügung stellt, um eigenständig eine Sach- oder Dienstleistung zu erwerben. In Betracht kommt ein Persönliches Budget z. B. wenn Sie wegen der Folgen eines Versicherungsfalls Anspruch auf eine Haushaltshilfe, auf Erstattung der Stromkosten für ein elektrisches Hilfsmittel, auf Rehabilitationssport oder den behindertengerechten Umbau Ihres Badezimmers oder auch auf mehrere dieser oder anderer Sachleistungen haben.

Das Persönliche Budget soll Sie darin unterstützen, Ihr Leben selbstbestimmt zu führen.

Beispiele:

Wegen einer als Berufskrankheit anerkannten Atemwegserkrankung sind Sie rund um die Uhr auf einen Sauerstoffkonzentrator angewiesen. Ihnen entstehen dafür auch Stromkosten. Statt diese regelmäßig immer wieder mit uns abzurechnen, kann die BG RCI  Ihnen hierfür ein Persönliches Budget zahlen.

Nach einem Arbeitsunfall können Sie Ihren alten Beruf nicht mehr ausüben. Um wieder ins Erwerbsleben eingegliedert zu werden, sollen Sie zum Kaufmann, zur Kauffrau für Marketingkommunikation umgeschult werden. Damit Sie selbständig Lernmittel organisieren und die Fahrten zum Ausbildungsort sowie Ausbildungsgebühren bezahlen können, kann Ihnen die BG RCI ein Persönliches Budget zahlen.

Wenn Sie sich für ein persönliches Budget entscheiden, müssen Sie dafür einen Antrag stellen. Die BG RCI entscheidet dann, für welche Leistungen es ggf. zusteht, ob Sie einen einmaligen Betrag oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen über einen bestimmten Zeitraum erhalten, welche Ziele erreicht werden sollen, in welcher Form ggf. Nachweise erbracht werden müssen und die Qualität der Leistung sichergestellt werden kann. Sie selbst werden bei dieser Entscheidung mit einbezogen.

Es gibt auch Leistungen, die nicht als Persönliches Budget gezahlt werden können. Dies gilt z. B. für rezeptpflichtige Medikamente oder medizinische Versorgung in der akuten Phase Ihrer Erkrankung.

Manchmal bekommt die BG RCI auf bestimmte Artikel Rabatte, die Sie selbst nicht bekommen würden, oder sie kann z. B. auf Hilfsmittel zurückgreifen, die ihr bereits gehören.

In diesen Fällen ist das Persönliche Budget keine gute Lösung. Durch ein Persönliches Budget dürfen keine höheren Kosten entstehen als durch die Leistungserbringung der Sach- oder Dienstleistung.

Wir beraten Sie gerne im Einzelfall, ob bei Ihnen die Zahlung eines Persönlichen Budgets in Betracht kommt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen der DGUV zum Persönlichen Budget