Leistungen der beruflichen und sozialen Teilhabe

Die Genesung hängt nicht allein von einer erfolgreichen unfallchirurgischen Versorgung ab. Nach der Erstbehandlung schließen sich oftmals eine Reihe von Therapien an, die helfen, die Beeinträchtigungen durch Krankheit oder Unfall so weit wie möglich zu beseitigen. Gerade nach schweren Krankheiten oder Verletzungen, wenn der Alltag nicht mehr so sein wird wie früher, helfen unsere Spezialistinnen und Spezialisten, sich in der neuen Lebenssituation zurechtzufinden.

Genauso wichtig wie die medizinische Versorgung nach einem Arbeitsunfall oder nach Anerkennung einer Berufskrankheit ist 

  • die Wiederaufnahme der bisherigen oder einer anderen geeigneten Tätigkeit (berufliche Wiedereingliederung) sowie
  • die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (soziale Wiedereingliederung).

Die für die berufliche Teilhabe erforderliche Beratung durch unsere Berufshelfer und Berufshelferinnen/Reha-Manager und Reha-Managerinnen beginnt bereits während der medizinischen Rehabilitation. So früh wie möglich begleiten sie die Versicherten, um die Wiederaufnahme der bisherigen oder einer anderen geeigneten Tätigkeit sicherzustellen.

Bei Bedarf sorgen wir für

  • eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes,
  • finanzielle Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes,
  • Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung sowie Berufsvorbereitung,
  • berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung.

Gegebenenfalls unterstützt uns hierbei auch DGUV job, die Arbeitsvermittlung der DGUV.

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Soweit notwendig, werden auch

  • bauliche Veränderungen (Umbau der Wohnung, der Sanitäreinrichtungen, etc.)
  • Einbau von behindertengerechten Türen, Fahrstühlen, Rampen sowie
  • Hilfen zu speziell ausgerüsteten Personenkraftwagen übernommen.

Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sollen die Auswirkungen des Unfalles bzw. der Berufskrankheit bestmöglich ausgleichen und ein aktives und gleichberechtigtes Leben in der Gemeinschaft einschließlich einer aktiven Freizeitgestaltung ermöglichen.