Mitgliedschaft und Beitrag

Die Berufsgenossenschaften sind Teil des sozialen Netzes. Im Gegensatz zu Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die gemeinsam von Beschäftigten und Unternehmen finanziert werden, trägt das Unternehmen die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung allein. Dafür übernehmen die Berufsgenossenschaften im Schadensfall die privatrechtliche Haftung der Unternehmen für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten (Haftungsablösung).

Die Abteilung Mitgliedschaft und Beitrag der BG RCI ist Ansprechstelle für die Mitgliedsunternehmen bei Fragen der Zuständigkeit der BG RCI und zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Sie erfahren alles Wissenswerte zum Versicherungsschutz für Unternehmerinnen und Unternehmer und für ins Ausland entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier erhalten Sie außerdem Informationen über die Veranlagung zu den Gefahrtarifstellen und die Berechnung der Beiträge.

Zu den Kontaktadressen im Bereich „Mitgliedschaft und Beitrag“ wechseln