Maßnahmen

Um die Ziele zu erreichen, werden die folgenden Maßnahmen schrittweise umgesetzt.

Hierbei werden neue Wege beschritten, bewährte Präventionsmaßnahmen aber auch fortgeführt.


Maßnahme 1: Analyse und Schwerpunktsetzung

Schwerpunkte im Unfall- und BK-Geschehen, die präventives Handeln erfordern, werden regelmäßig systematisch ermittelt, wobei besondere Faktoren, neue Risiken und aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen sind.


Maßnahme 2: Kundenorientierung

Da Präventionsangebote umso wirksamer sind, je besser sie dem jeweiligen Bedarf der Mitgliedsunternehmen und der Versicherten Rechnung tragen, sollen Bedarf und Akzeptanz regelmäßig systematisch ermittelt und hinterfragt werden.

Mitgliedsunternehmen und Versicherte werden als Kunden verstanden. Die unmittelbare und zeitnahe Kommunikation mit Kunden und betrieblichen Zielgruppen soll verbessert und intensiviert werden.


Maßnahme 3: Qualität der Präventionsangebote

Auf Basis der Analysen und des Kundenbedarfs werden die Präventionsangebote regelmäßig auf Aktualität, Akzeptanz und Wirksamkeit überprüft, angepasst oder ergänzt. Um die Nutzung der Präventionsangebote zu fördern, bedarf es einer klaren und verständlichen Angebotsstruktur und eines erfolgreichen Marketings. Die Angebote und Maßnahmen sollen zudem unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße, der Beschäftigtenstruktur, der Unternehmensstruktur und des spezifischen Branchenbedarfes auf die Zielgruppen zugeschnitten sein.


Maßnahme 4: Thematische Schwerpunktsetzung

Die Schwerpunkte der zukünftigen Präventionsarbeit ergeben sich aus der aktuellen Analyse (Anzahl, Quoten, Kosten) des Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengeschehens, dem Kundenbedarf sowie aus neuen Risiken.

So kommt z. B. dem Thema „Gesundheit im Betrieb“ zukünftig eine wachsende Bedeutung zu, um die bewährten Maßnahmen der Prävention zu ergänzen. Dies gilt auch für die Vermeidung oder Verringerung psychischer Belastungen durch die Arbeit.

Maßnahmen der Gesundheitsförderung durch die Unternehmen ergänzen die Präventionsangebote der BG RCI.


Maßnahme 5: Schwerpunkt kleine und mittlere Unternehmen

Da das Unfallgeschehen tendenziell mit sinkender Beschäftigtenzahl ansteigt und KMU hinsichtlich der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes vielfach Nachholbedarf haben, soll ein Schwerpunkt auf der Verbesserung der Situation in kleinen und mittelgroßen Betrieben liegen.


Maßnahme 6: Qualifikation, Kompetenz und Einsatzsteuerung

Die in der Prävention der BG RCI für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und dem aktuellen Bedarf angepasst.

Die personellen Ressourcen werden so eingesetzt, dass dem Bedarf Rechnung getragen und eine maximale Wirkung erzielt wird.


Maßnahme 7: Präsenz im Betrieb

Die persönliche Beratung und die Überwachung der Unternehmen bleibt ein unverzichtbares Standbein effizienter Prävention. Die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen werden so eingesetzt, dass dem tatsächlichen Bedarf Rechnung getragen wird.


Maßnahme 8: Aus- und Weiterbildung

Die zielgerichtete Aus- und Weiterbildung der betrieblichen Zielgruppen im Rahmen von qualitativ hochwertigen Ausbildungsmaßnahmen ist für eine wirksame Prävention unverzichtbar. Die Ausbildung in eigenen Bildungseinrichtungen bietet hierzu optimale Voraussetzungen. Hierfür werden ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt.

Um die Wirksamkeit von Aus- und Weiterbildungsangeboten der BG RCI in der betrieblichen Praxis zu fördern, müssen die Unternehmen den Transfer sicherstellen und geeignete betriebliche Unterweisungsmaßnahmen durchführen.


Maßnahme 9: Kommunikation

Durch eine intensivierte, zügige und zielgerichtete Kommunikation soll die Wirksamkeit der Präventionsbemühungen deutlich verbessert werden. Dies erfordert auch den Einsatz zeitgemäßer elektronischer Medien.


Maßnahme 10: Partnerschaften und Multiplikatoren

Um die Wirksamkeit der neuen BG RCI-Präventionsstrategie zu unterstützen und Partner zu motivieren, in ihrem Einflussbereich aktiv zu sein, werden die Maßnahmen mit Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften, betrieblichen Interessenvertretungen und weiteren Multiplikatoren kommuniziert und erörtert.

Vereinbarungen mit Verbänden und Gewerkschaften können die gemeinsame Verpflichtung und die gemeinsamen Bemühungen deutlich machen und somit das Erreichen der Ziele unterstützen.

Außerdem werden alle Möglichkeiten für ein konzertiertes Handeln genutzt, welche die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie bietet.