6.2.3 Türen
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In Laboratorien können innerhalb von brandschutztechnischen Nutzungseinheiten im Verlauf von internen Verkehrswegen, auch im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen, selbstschließende bidirektionale Türen (nicht durchschlagende, gedämpfte Pendeltüren) eingesetzt werden. Manuell betätigte, vorzugsweise automatisch schließende Schiebetüren können zulässig sein, wenn diese sich nicht im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen befinden.
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