Gefahrtarife

Gefahrtarif 2019

Die Vertreterversammlung der BG RCI hat am 5. Juli 2018 den ersten Gefahrtarif, der für alle Branchen gilt, beschlossen. Dieser ist gültig zur Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2019. Das Bundesversicherungsamt hat diesen Gefahrtarif gemäß §§ 118  Abs. 1 Satz 4, 158 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 7. Buch (SGB VII) am 13. August 2018 genehmigt.


Gefahrtarif der Branche Bergbau für 2017 und 2018

Die Vertreterversammlung der BG RCI hat am 16. November 2016 in Leipzig den neuen Gefahrtarif der Branche Bergbau (bisheriger Zuständigkeitsbereich der Bergbau-Berufsgenossenschaft) beschlossen.

Dieser ist gültig zur Berechnung der Beiträge vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018. Das Bundesversicherungsamt hat diesen Gefahrtarif gemäß §§ 118  Abs. 1 Satz 4, 158 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 7. Buch (SGB VII) am 15. Dezember 2016 genehmigt.


Gefahrtarif der Branche Bergbau für 2016

Die Vertreterversammlung der BG RCI hat am 16. November 2016 in Leipzig den neuen Gefahrtarif der Branche Bergbau (bisheriger Zuständigkeitsbereich der Bergbau-Berufsgenossenschaft) beschlossen.

Dieser ist gültig zur Berechnung der Beiträge vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016. Das Bundesversicherungsamt hat diesen Gefahrtarif gemäß §§ 118  Abs. 1 Satz 4, 158 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 7. Buch (SGB VII) am 15. Dezember 2016 genehmigt.


Gefahrtarif der Branchen Baustoffe – Steine – Erden, chemische Industrie, Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung sowie Zucker für 2013 bis 2018

Die Vertreterversammlung der BG RCI hat am 6Juni 2012 in Laubach den neuen Gefahrtarif der Branchen Baustoffe - Steine - Erden, Chemische Industrie, Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung sowie Zucker beschlossen. Dieser ist gültig zur Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2013.

Das Bundesversicherungsamt hat den Gefahrtarif dieser Branchen gemäß §158 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 7. Buch (SGB VII) genehmigt. Die Geltung des Gefahrtarifs für die Branche Bergbau bleibt hiervon unberührt.


Gefahrtarif der Branche Bergbau für 2012 bis 2015

Die Vertreterversammlung der BG RCI hat am 14. Oktober 2011 in Heidelberg den neuen Gefahrtarif der Branche Bergbau (bisheriger Zuständigkeitsbereich der Bergbau-Berufsgenossenschaft) beschlossen.

Dieser ist gültig zur Berechnung der Beiträge vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2015. Das Bundesversicherungsamt hat den Gefahrtarif der Branche Bergbau gemäß §§ 118  Abs. 1 Satz 4, 158 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 7. Buch (SGB VII) genehmigt. Die Veröffentlichung des neuen Tarifs der Branche Bergbau erfolgt nach unserer aktuell gültigen Satzung.


Gefahrtarif der Branche Zucker für 2011 und 2012

Die Vertreterversammlung der BG RCI hat am 24. Juni 2010 in Berlin den neuen Gefahrtarif der Branche Zucker (bisheriger Zuständigkeitsbereich der Zucker-Berufsgenossenschaft) beschlossen. Dieser ist gültig zur Berechnung der Beiträge vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2012.

Das Bundesversicherungsamt hat den Gefahrtarif der Branche Zucker gemäß §§ 118 Abs. 1 Satz 4, 158 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 7. Buch (SGB VII) genehmigt.

Die Veröffentlichung des neuen Tarifs der Branche Zucker erfolgt nach unserer aktuell gültigen Satzung.