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Neuer Gefahrtarif der Branche Bergbau

Die Vertreterversammlung der BG RCI hat am 14. Oktober 2011 in Heidelberg den neuen Gefahrtarif der Branche Bergbau (bisheriger Zuständigkeitsbereich der Bergbau-Berufsgenossenschaft) beschlossen.

Dieser ist gültig zur Berechnung der Beiträge vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2016. Das Bundesversicherungsamt hat den Gefahrtarif der Branche Bergbau gemäß §§ 118  Abs. 1 Satz 4, 158 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 7. Buch (SGB VII) genehmigt. Die Veröffentlichung des neuen Tarifs der Branche Bergbau erfolgt nach unserer aktuell gültigen Satzung.


Neuer Gefahrtarif der Branche Zucker

Die Vertreterversammlung der BG RCI hat am 24. Juni 2010 in Berlin den neuen Gefahrtarif der Branche Zucker (bisheriger Zuständigkeitsbereich der Zucker-Berufsgenossenschaft) beschlossen. Dieser ist gültig zur Berechnung der Beiträge vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2012.

Das Bundesversicherungsamt hat den Gefahrtarif der Branche Zucker gemäß §§ 118 Abs. 1 Satz 4, 158 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 7. Buch (SGB VII) genehmigt.

Die Veröffentlichung des neuen Tarifs der Branche Zucker erfolgt nach unserer aktuell gültigen Satzung.