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Alternative Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

beratung 191

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen.

Hierzu lassen viele größere Unternehmen einen ihrer Mitarbeiter als Sicherheitsfachkraft ausbilden und stellen ihn für die erforderliche Einsatzzeit frei. Andere betrauen einen (externen) Dienstleister mit den Aufgaben der Sicherheitsfachkraft. Der Betriebsarzt ist lediglich in sehr großen Betrieben fest angestellt. Üblicherweise wird diese Aufgabe von niedergelassenen Betriebsärzten oder Arbeitsmedizinischen Diensten wahrgenommen.

Neben der Regelbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt bieten wir Ihnen deshalb ebenso die alternative Betreuung an, auch Unternehmermodell genannt.

Bei der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung informieren wir Unternehmerinnen und Unternehmer zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb. Bestandteile sind Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und die Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung in Ihrem Unternehmen.

Die Grundlagen finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der DGUV Vorschrift 2.

Für nähere Informationen zu Inhalt und Umfang der alternativen Betreuung wählen Sie bitte die Branche aus, zu der Ihr Unternehmen gehört. Dort erhalten Sie auch Hinweise, bis zu welcher Unternehmensgröße die alternative Betreuung gewählt werden kann. Je nach betrieblicher Tätigkeit variiert der Umfang der zu besuchenden Seminare.

  • Baustoffe - Steine - Erden
  • Bergbau
  • Chemische Industrie
  • Lederindustrie
  • Papierherstellung und Ausrüstung
  • Zucker

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