Die BG RCI sorgt für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Als Berufsgenossenschaft ist es unser gesetzlicher Auftrag, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und unsere Mitgliedsbetriebe umfassend in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Dieser Auftrag richtet sich selbstverständlich auch intern an unsere eigenen Beschäftigten. Da uns das Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Herzen liegt, haben wir ein vielfältiges Angebot an Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit und unterstützen sie in schwierigen beruflichen Situationen und bei privaten Krisensituationen bestmöglich.

Suchtprobleme unterschiedlichster Art sind am Arbeitsplatz ein nicht zu verleugnender Themenbereich. Nicht allein der Alkoholkonsum, sondern Suchtmittel unterschiedlichster Art und sich daraus entwickelnde Auffälligkeiten bis hin zur Abhängigkeit wirken sich auf Verhalten und Leistungsfähigkeit aus. Darüber hinaus beeinträchtigt riskanter Suchtmittelgebrauch die Gesundheit und Sicherheit (erheblich).

Geeignete interne Hilfsangebote sind eine wichtige Form der Unterstützung bei Suchtgefährdung und -erkrankung und leisten einen wichtigen Beitrag, um Tabus und Stigmata zu beseitigen.

Aus diesem Grund stehen intern ausgebildete Ansprechpersonen für Suchtfragen (AfS) suchtgefährdeten/suchterkrankten Beschäftigten, deren Kolleginnen und Kollegen sowie Führungskräften beratend zur Seite. Sie informieren über Wirkungsweisen von Suchtmitteln sowie die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zum Umgang mit auffälligem Verhalten und vermitteln Kontakte zu inner- und außerbetrieblichen Hilfsangeboten. 

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Angebot der BG RCI für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank und arbeits-, bzw. dienstunfähig waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeits-, bzw. Dienstunfähigkeit ununterbrochen oder abschnittweise vorlag. Das BEM dient zur langfristigen Erhaltung und Förderung der Gesundheit und zur Sicherung des Arbeitsplatzes. Alle Beschäftigten der BG RCI können bei Bedarf das BEM in Anspruch nehmen. Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Jederzeit und unabhängig von einer Arbeits-/ Dienstunfähigkeit können sich Beschäftigte auch unmittelbar mit einer/einem BEM-Beauftragten Ihrer Wahl in Verbindung setzen. Gemeinsam wird dann geklärt, ob ein BEM-Verfahren eingeleitet wird.

Die externe Beschäftigtenberatung – kurz EAP (Employee Assistance Program) – ist ein professioneller Beratungsdienst, der unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostenfrei zur Verfügung steht. Alle Beschäftigten haben die Möglichkeit, individuelle und persönliche Unterstützung sowie professionelle Beratung in beruflichen und persönlichen Fragestellungen sowie in allen Problem- und Krisensituationen zu erhalten.

Ein qualifiziertes Expertenteam ist rund um die Uhr erreichbar und berät am Telefon, unter vier Augen oder online unter anderem in folgenden Situationen:

  • Stress in Arbeit und Beruf
  • Konflikte am Arbeitsplatz, Mobbing
  • Burnout
  • Familie, Ehe, Partnerschaft
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Alkohol-, Drogen- und andere Suchtprobleme

Auch für Führungskräfte gibt es ein speziell abgestimmtes Beratungskonzept: Erfahrene Experten unterstützen schnell und wirkungsvoll, z.B.

  • Sensibilisierung für Mitarbeiterprobleme
  • Umgang mit Stress und anderen kritischen Situationen
  • Professionelle Gesprächsführung
  • Experteninfos über Gesundheits- und Verhaltensrisiken
  • Telefonisches Coaching in kritischen Situationen

Teilweise in Kooperation mit verschiedenen externen Partnern bieten wir unseren Beschäftigten Ausgleichsangebote für den Arbeitsalltag. Unsere Beschäftigten profitieren standortabhängig von einem bunten Strauß an Angeboten wie Betriebssportgruppen, Teilnahme an Laufveranstaltungen, Mittagspausenkurse oder Seminare. In regelmäßigen Abständen führt die BG RCI Gesundheitsaktionen zu spezifischen Themen durch. Darüber hinaus gibt es Angebote zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.