Mitgliedschaft und Beitrag

Der Bereich Mitgliedschaft und Beitrag ist Ansprechpartner für Fragen zu den Zuständigkeiten der BG RCI und zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie zum Versicherungsschutz für Unternehmerinnen und Unternehmer und für ins Ausland entsandte Beschäftigte. Hier erhalten Sie auch Informationen über die Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen und die Berechnung der Beiträge.

Das Servicecenter der BG RCI erreichen Sie:


Montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0621 4456-6945.


Lohnnachweis 2022

Die Mittel für die Aufgaben der Berufsgenossenschaft werden durch Beiträge der Unternehmerinnen und Unternehmer aufgebracht, die versichert sind oder Arbeitskräfte (dazu zählen auch Aushilfen) beschäftigen. ::mehr


Das neue Servicecenter der BG RCI

Am 15. September 2022 ist das Servicecenter der BG RCI für die Betreuung der Mitgliedsunternehmen und freiwillig Versicherten gestartet. Ziel ist es, die Kommunikation und Erreichbarkeit noch weiter zu verbessern und Anfragen bereits mit dem ersten Anruf abschließend zu bearbeiten. ::mehr


Vereinheitlichte Mitgliedsnummern - Die neue Unternehmensnummer (UNR.S)

Mitgliedsbetriebe von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden im Oktober wichtige Post bekommen: Sie erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweiteinheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige  Unternehmen. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und was die neue Nummer bringt. ::mehr


Elektronische Bekanntgabe von Bescheiden

Die BG RCI erweitert ihr digitales Angebot im Extranet. Die elektronische Bescheidbekanntgabe wird Mitte Juli 2022 im Extranet zur Verfügung stehen. Damit kommt die BG RCI dem vielfachen Wunsch ihrer Mitgliedsunternehmen nach und setzt zukünftig auf eine schnelle und zeitgemäße Bereitstellung von Bescheiden. Weitere Informationen sowie eine Erklärung zur Teilnahme finden Sie hier.


Steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur freiwilligen Versicherung

Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. ::mehr


Extranet der BG RCI im neuen Design

Kennen Sie schon unser Extranet? Wir haben die Oberfläche für Sie angepasst, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Ihnen stehen vielfältige Funktionen rund um Ihre Mitgliedschaft zur Verfügung. Unter anderem haben Sie die Möglichkeit eine Unfallanzeige elektronisch zu übersenden, die Beitragbescheide der letzten Jahre einzusehen oder sich einen Überblick über Ihr Beitragskonto zu verschaffen. Mehr Informationen sowie den Login-Bereich finden Sie hier.


Lohnnachweis 2020

Die Mittel für die Aufgaben der Berufsgenossenschaft werden durch Beiträge der Unternehmerinnen und Unternehmer aufgebracht, die versichert sind oder Arbeitskräfte (dazu zählen auch Aushilfen) beschäftigen. ::mehr


Beitragsausgleichsverfahren optimiert

Für das Umlagejahr 2018 war erstmals ein neues, für alle Branchen der BG RCI einheitliches Beitragsausgleichsverfahren (nachfolgend: BAV) zur Anwendung gekommen. Dieses hat zur Aufgabe, das individuelle Unfallgeschehen und damit den Erfolg der individuellen Präventionsanstrengungen der einzelnen Unternehmen bei der jährlichen Berechnung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen.
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Beitragsfuß 2018

Die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft werden im Wesentlichen (nach Anrechnung der Einnahmen) durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen aufgebracht.

Mit der Umlagerechnung für das Kalenderjahr 2018 werden die Beiträge festgesetzt und mittels Bescheid am 16.06.2019 den Mitgliedsunternehmen der BG RCI bekanntgegeben.

Wie bereits in unserem Mitteilungsblatt (BG RCI.magazin, Ausgabe 9/10 2018) informiert wurde, ist ab dem 01.01.2019 das Vorschussverfahren geändert worden. D.h. es werden von den Mitgliedsunternehmen im und für das Kalenderjahr vier Vorschüsse (Januar, April, Juli, Oktober) erhoben, die mit der Umlage für 2019 im Juni 2020 verrechnet werden. Abrechnungs- und bilanztechnisch bedeutet das, dass die BG RCI gegenüber den Mitgliedsunternehmen – außer denen der Branche Bergbau – für das Umlagejahr 2018 im Grundsatz auf eine halbe Umlage verzichtet und der Beitragsfuß entsprechend vermindert wird. Hierdurch und durch weitere Sondereffekte u.a. infolge der Umlagenzusammenführung im kommenden Jahr sinkt einmalig in diesem Umstellungsjahr der Beitragsfuß erheblich ab. Liquiditätsmäßig wirkt sich dieser Vorgang weder für die Mitgliedsunternehmen noch für die BG RCI aus, da sich die Berechnungsparameter der Vorschüsse grundsätzlich nicht geändert haben (Basis ist der ungestützte Beitrag des Vorjahres).


Änderung der Beitragsberechnung für die freiwillige Versicherung in der Branche Baustoffe-Steine -Erden ab dem 01.01.2019

Seit dem 01.01.2019 berechnet sich der Beitrag für die freiwillige Versicherung in der Branche Baustoffe – Steine – Erden der BG RCI gemäß § 45 der Satzung nach der Versicherungssumme und der für das Hauptunternehmen festgesetzten Gefahrklasse. Die bisher praktizierte abweichende Verfahrensweise nach § 66 der Satzung, wonach davon abweichend für die Dauer der Erhebung getrennter Umlagen bei einer Mehrfachveranlagung grundsätzlich eine Aufteilung der Versicherungssumme auf alle für das Unternehmen zutreffenden Veranlagungen vorgenommen wurde, ist mit der teilweise Zusammenführung der Branchenumlagen ab der Beitragsumlage 2019 sowie der Streichung der gesonderten Gefahrklasse für den kaufmännischen und verwaltenden Teil des Unternehmens entfallen. ::mehr


Information zur Verwendung des neuen Mitgliedsnummern-Formats ab Januar 2019 im UV-Meldeverfahren

Um auch in der Zukunft den Bedürfnissen und Wünschen unserer Kunden gerecht zu werden, hat die BG RCI mit Dezember 2018 eine neue Verwaltungssoftware eingeführt. ::mehr