Rechtsreferendariat

Für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare: Verwaltungs- und/oder Wahlstation bei der BG RCI

Wir bieten Ihnen im Rahmen der Verwaltungs- und Wahlstation* vielfältige Einblicke in die Arbeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sie unterstützen den Stabsbereich Integrität bei juristischen Fragestellungen aus verschiedensten Rechtsgebieten (z. B. aus dem Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht oder Verwaltungsrecht) und machen sich mit dem Aufgabenportfolio unseres Trägers vertraut. 

Grundsätzlich können Sie an allen unseren Hauptverwaltungsstandorten in Heidelberg, Mainz, Langenhagen oder Bochum ihre Verwaltungs- und Wahlstation absolvieren. 

Während Ihrer Ausbildungsstation im Stabsbereich Integrität haben Sie außerdem die Möglichkeit, im Rahmen von tageweisen Hospitationen weitere Fachbereiche (z. B. Abteilung Mitgliedschaft und Beitrag, Abteilung Finanzen, Abteilung Personal und Organisation, Geschäftsbereich Prävention) kennenzulernen. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Bewerbung Ihre Präferenzen mit. 

Ihr Interesse ist geweckt? Bewerben Sie sich über unser Online-Portal und reichen folgende Nachweise idealerweise drei Monate vor dem geplanten Stationsbeginn bei uns ein: 

  • Kurzes Anschreiben mit Angabe des konkreten Einsatzzeitraums
  • Lebenslauf
  • Kopie des Zeugnisses der Ersten Juristischen Staatsprüfung
  • Nachweis über die Einberufung in den juristischen Vorbereitungsdienst

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Infoflyer Rechtsreferendariat BG RCI


Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin für Ihre Fragen ist Michaela Furlani, Stabsbereich Integrität, Telefon: 06221 5108-56007, E-Mail: michaela.furlani(at)bgrci.de.

* Die Justizausbildungs- und Prüfungsordnungen (JAPO) der Bundesländer legen fest, ob Wahl-, Wahlpflicht- oder Verwaltungsstationen bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts abgeleistet werden können. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte direkt an die für Ihre Referendarausbildung des jeweiligen Bundeslandes zuständigen Ausbildungsstellen (Oberlandesgerichte). Die Referendarinnen und Referendare sind für die Anerkennung ihrer Ausbildungsstation selbst verantwortlich.