Technische Regeln für Betriebssicherheit

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht. Technische Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen, im Explosionsschutz allerdings nur noch hinsichtlich der Prüfungen. Einzelne technische Regeln dienen zur Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung z.B. die TRBS 3145/TRGS 745. Eine umfangreiche Zusammenstellung dieser kombinierten technischen Regeln sowie von technischen Regeln der Betriebssicherheit finden Sie hier:

TRBS 1111 - Gefährdungsbeurteilung

TRBS 1112 - Instandhaltung

TRBS 1115 - Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

TRBS 1115 Teil 1 - Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

TRBS 1116 - Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

TRBS 1122 - Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen - Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV

TRBS 1123 - Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV 

TRBS 1201 - Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

TRBS 1201 Teil 1 - Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

TRBS 1201 Teil 2 - Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck

TRBS 1201 Teil 3 - Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU

TRBS 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen

TRBS 1203 - Zur Prüfung befähigte Personen

TRBS 2141 - Gefährdungen durch Dampf und Druck

TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren

TRBS 3146/TRGS 746 - Ortsfeste Druckanlagen für Gase

TRBS 3151/TRGS 751 - Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen