Technische Regeln für Betriebssicherheit
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht. Technische Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen, im Explosionsschutz allerdings nur noch hinsichtlich der Prüfungen. Einzelne technische Regeln dienen zur Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung z.B. die TRBS 3145/TRGS 745. Eine umfangreiche Zusammenstellung dieser kombinierten technischen Regeln sowie von technischen Regeln der Betriebssicherheit finden Sie hier:
TRBS 1111 - Gefährdungsbeurteilung
TRBS 1115 - Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
TRBS 1115 Teil 1 - Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
TRBS 1201 - Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1201 Teil 1 - Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
TRBS 1201 Teil 2 - Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck
TRBS 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen
TRBS 1203 - Zur Prüfung befähigte Personen
TRBS 2141 - Gefährdungen durch Dampf und Druck
TRBS 3146/TRGS 746 - Ortsfeste Druckanlagen für Gase