Technische Regeln für Gefahrstoffe

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht. Technische Regeln für Gefahrstoffe konkretisieren im Anwendungsbereich die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Einen Auszug von Technischen Regeln für Gefahrstoffe, welche einen Bezug zur Anlagensicherheit aufweisen, finden Sie hier:

TRGS 201 - Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 

TRGS 509 - Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

TRGS 800 - Brandschutzmaßnahmen

Erläuterungen zentraler Aussagen der TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"