Der ordnungsgemäße Zustand

Alle Maßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes müssen sich nach den Angaben des Herstellers (Anforderungen an den Hersteller) richten und in die Betriebsanweisung einfließen.

Die Überprüfung vor der Benutzung
Der Benutzer hat die zur Verfügung gestellten persönlichen Absturzschutzsysteme zu benutzen.
Vor der Benutuzung hat er sie augenscheinlich zu überprüfen. Und zwar

  • auf äußere Mängel, Beschädigungen oder starke Verschmutzung
  • auf ihre Funktionsfähigkeit – soweit möglich
  • auf eine eindeutige Kennzeichnung

Die konkreten Maßnahmen zur Überprüfung sind Bestandteil der betrieblichen Unterweisung.

Wir haben einige Fotos von persönlichen Absturzschutzsystemen mit augenscheinlichen Mängeln vorbereitet. Sie können an Hand der Fotos testen, ob Sie den jeweiligen Mangel erkennen und die richtige Konsequenz daraus ziehen. 

Persönliche Absturzschutzsysteme, die der Überprüfung nicht standhalten, dürfen nicht eingesetzt werden. Sie müssen so ausgemustert werden, dass Dritte sie nicht mehr benutzen können.

Aufbewahrung
Auffang- und Rettungssysteme sollen nach Möglichkeit hängend, in trockenen, nicht zu warmen Räumen aufbewahrt werden.
Sie sollen

  • nicht in der Nähe von Heizungen gelagert werden
  • nicht mit aggressiven Stoffen (z. B. Säuren, Laugen, Öle, Lötwasser) in Berührung kommen
  • keinen UV-Strahlen ausgesetzt sein

Gurte und textile Verbindungsmittel aus Chemiefasern unterliegen, unabhängig von der Beanspruchung, einer Alterung.
Nach den bisherigen Erfahrungen kann unter normalen Einsatzbedingungen bei Gurten und textilen Verbindungsmitteln aus Chemiefasern (Seil/Band) von einer Benutzungsdauer von bis zu 10 Jahren ausgegangen werden.

Die maximale Benutzungsdauer eines persönlichen Absturzschutzsystems legt der Hersteller in der Gebrauchsanleitung fest. 

Reinigung und Pflege
Reinigung und Pflege verlängern die Nutzungsdauer. Die Zeitintervalle sind bedarfsabhängig zu wählen. Bei starker Verschmutzung ist eine unverzügliche Reinigung durch den Benutzer ratsam. Fremdkörper, wie Sand, können etwa Gurte mechanisch beschädigen.

Prüfung durch einen Sachkundigen
Bedarfsabhängig, entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen, mindestens jedoch einmal im Jahr, muss ein Sachkundiger (=Befähigungsnachweis) die Auffang- und Rettungssysteme auf ihren einwandfreien Zustand prüfen. (Prüfung durch einen Sachkundigen)

Für jedes Bestandteil, Teilsystem oder Absturzschutzsystem sollte eine Dokumentation geführt werden (DIN EN 365), die auch die regelmäßigen Prüfungen erfasst.