Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Nicht nur große Betriebe, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit mindestens einem beziehungsweise einer Beschäftigten müssen gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine Arbeitsschutzbetreuung gewährleisten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen bringen hierfür die erforderliche Fachkompetenz mit in Ihren Betrieb und helfen bei der Arbeitsschutzorganisation.
Erfahren Sie, welche Form der Betreuung für Ihr Unternehmen geeignet ist.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wird, was die Möglichkeiten der Betreuung durch Betriebsärztin/Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit angeht, durch die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 konkretisiert (gültig ab 01.01.2026):
Regelbetreuung
Bei der Regelbetreuung werden die Unternehmen durch externe oder interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte betreut. Diese Betreuungsart kann von allen Unternehmen gewählt werden.
Variante 1: Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten
Für diese Unternehmen gibt es keine festgelegten Mindesteinsatzzeiten. Der Umfang der Betreuung ergibt sich aus den im Betrieb vorhandenen Gefährdungen. Diese zu ermitteln und zu beurteilen ist die wesentliche Aufgabe, die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und/oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen.
Nach einem bis fünf Jahren, je nach Betreuungsgruppe, ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisierten. Darüber hinaus ist das Unternehmen verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch Betriebsarzt/Betriebsärztin und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit unterstützen zu lassen.
Variante 2: Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten
Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind auch hier die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt, welche jährlichen, Mindesteinsatzzeiten für Betriebsarzt/Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen sind.
Alternative Betreuung
Variante 3: Alternative Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten
Die Alternative Betreuung organisiert die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Sie erhalten bedarfsgerechte, projektbezogene und zielorientierte Unterstützung durch qualifizierte Präventionsexpertinnen und –experten der KMU-Beratung der BG RCI mit Branchenkenntnis.
Welche Betreuungsform für welchen Betrieb
Für weiterführende Informationen wie zum Beispiel welche Betreuungsform für Ihren Betrieb geeignet ist und ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, sprechen Sie Ihre Aufsichtsperson an oder senden Sie uns eine E-Mail an: praevention(at)bgrci.de
Oder Sie nutzen unsere PLZ Suche nach Präventionszentrum und Aufsichtsperson: