Bekanntmachungen

Die Satzung und sonstige von der Vertreterversammlung beschlossene Vorschriften mit Außenwirkung (autonomes Recht) sind öffentlich bekanntzumachen.

Dies gilt auch für die Ankündigung der öffentlichen Sitzungen der Vertreterversammlung sowie für die Veröffentlichung der Listen der Organmitglieder, die im Rahmen der Sozialwahl gewählt worden sind.

Die BG RCI hat in § 70 ihrer Satzung festgelegt, dass diese öffentlichen Bekanntmachungen mit Ausnahme der dienstrechtlichen Vorschriften allein im Internet erfolgen. Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger oder im öffentlichen Mitteilungsblatt (BG RCI.magazin) ist nicht mehr vorgesehen.