Verwendung und Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen

Die rechtliche Basis für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und den sicheren Betrieb von Anlagen bietet das Arbeitsschutzgesetz. Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen gilt für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Als wesentliche nationale Vorschrift für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und den sicheren Betrieb von Anlagen ist die Betriebssicherheitsverordnung anzuwenden:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

Überwachungsbedürftige Anlagengesetz (ÜAnlG) - Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Die Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder:

EmpfBS1114 - Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln