Verwendung und Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen
Die rechtliche Basis für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und den sicheren Betrieb von Anlagen bietet das Arbeitsschutzgesetz. Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen gilt für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Als wesentliche nationale Vorschrift für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und den sicheren Betrieb von Anlagen ist die Betriebssicherheitsverordnung anzuwenden:
Überwachungsbedürftige Anlagengesetz (ÜAnlG) - Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
Die Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder:
EmpfBS1114 - Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
EmpfBS1201- Leitfaden zur Umsetzung von Prüfanforderungen nach verschiedenen Rechtsgebieten