Gesetzlicher Auftrag

Die gesetzliche Unfallversicherung ist einer der größten Aus- und Fortbilder in Deutschland. Sie qualifiziert jährlich fast 400.000 Personen in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), bieten Qualifizierungsmaßnahmen in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und in Einrichtungen des Bildungswesens an. Sie sorgen im gesetzlichen Auftrag für die Aus- und Fortbildung aller Personen, die in den Unternehmen mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der Ersten Hilfe betraut sind (§ 23 SGB VII).

Diese Qualifizierungsmaßnahmen sind wesentliche Grundlage, um den hohen Standard des Arbeitsschutzes in Deutschland zu erzielen und zu erhalten. Ohne das Wissen um Gefahren kann auch der Schutz davor nicht wirkungsvoll erfolgen. Deshalb müssen Versicherte wie Führungskräfte regelmäßig informiert, motiviert und qualifiziert werden. Durch die Vermittlung aktueller praxisbezogener Informationen über Unfallursachen und Gefährdungen einschließlich Hinweisen zu ihrer Vermeidung, über betriebliche Präventionsstrategien und Modelle der Sicherheitsorganisation sowie das Training sicherheitsrelevanter Kompetenzen wird ihnen das notwendige „Rüstzeug“ für die Umsetzung eines wirksamen Arbeitsschutzes gegeben.

Zu diesem Personenkreis zählen Betriebsärzte, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten, aber auch alle anderen Verantwortlichen, die mit Unternehmeraufgaben betraut sind. Dazu gehören die Unternehmer selbst, aber auch Vorgesetzte, und letztlich auch die Versicherten (z. B. hinsichtlich spezieller Tätigkeitsgefährdungen, wie die Schulung im Fahren von Gabelstaplern usw.). Auch die Sorge für die ordnungsgemäße Aus- und Fortbildung der Ersthelfer, des Personenkreises, der unmittelbar nach Eintritt eines Arbeitsunfalls die Erstversorgung Unfallverletzter zu übernehmen hat, gehört zu diesem gesetzlichen Auftrag.