Informationsportal Gase unter Druck der BG RCI

Gase werden in vielen technischen Bereichen eingesetzt, und viele Prozesse z. B. der Metallurgie, der chemischen Industrie, der Energietechnik, der Lebensmittelindustrie, beim Umweltschutz, der Elektronik, der Gummi- und Kunststoffverarbeitung, der Medizin sowie in der Forschung und Wissenschaft wären ohne Gase nicht durchführbar. 

Der Umgang mit Gasen birgt aber auch spezifische Gefahren, die durch die Kenntnis ihrer Eigenschaften, die Kennzeichnung und richtige Auswahl und Handhabung der Behälter und Anlagen für Gase wesentlich verringert werden können. 

Bei jeder Tätigkeit sollte die Sicherheit an erster Stelle stehen. Dies gilt ganz besonders für den Umgang mit Gasen unter Druck. Auf diesen Seiten finden Sie Praxishilfen, Vorschriften und Regeln, Videos und weitere Informationen, die für den sicheren Umgang mit Gasen von Nutzen sind.


Sicherer Umgang mit Druckgasbehältern bei der Brandbekämpfung

Druckgasbehälter wie Flüssiggas- oder Acetylenflaschen können Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung ernsthaft gefährden, denn bei zu starker Erwärmung besteht die Gefahr, dass sie "zerknallen". Der Zerknall einer Flüssiggas- oder Acetylenflasche geht mit einer Druckwelle, einem Feuerball und Trümmerflug einher.

Zwei überarbeitete DGUV-Informationen fassen Einsatzhinweise zusammen und geben konkrete Handlungsempfehlungen für verschiedene Brandszenarien, an denen Flüssiggas- bzw. Acetylenflaschen beteiligt sind. Einige der getroffenen Empfehlungen weichen deutlich von früheren Einsatzhinweisen ab.

Die beiden DGUV-Informationen stehen in der Publikationsdatenbank der DGUV zur Verfügung:

Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz (DGUV Information 205-030)

Umgang mit Acetylenflaschen im Brandeinsatz (DGUV Information 205-029) 


Broschüre zur sicheren Beförderung auf der Straße

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt die Broschüre „Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Fahrzeugen auf der Straße“ (DGUV Information 210-001) heraus. Die Broschüre fasst auf ca. 60 Seiten das geltende Regelwerk am Beispiel der Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Fahrzeugen auf der Straße zusammen.

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