Gaswarngeräte

Gaswarneinrichtungen für toxische oder brennbare Gase – ob ortsfest oder tragbar – können neben den Präventivmassnahmen gegen eine Gasfreisetzung eine wichtige zusätzliche Sicherheitsmaßnahme zur Gefahrenreduzierung sein. Sie bieten die Möglichkeit, Gefahren durch vorhandene oder gebildete Gase frühzeitig zu erkennen und zu alarmieren. Sie können ebenso eingesetzt werden, um spezifische Sicherheitsvorkehrungen auszulösen (z. B. Lüftung, Anlagenabschaltung Evakuierung oder Rettungsmaßnahmen).




Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff

Einsatz und Betrieb

Das Merkblatt T 021 (BGI 836) „Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff“ enthält alle wesentlichen Informationen zu

  • Auswahlkriterien,
  • Auslegung,
  • Erstinbetriebnahme,
  • Einsatz,
  • Wartung, und
  • Instandsetzung

von elektrisch betriebenen Geräten, die zur Detektion und Messung toxischer Gase und Dämpfe sowie von Sauerstoff in der Luft am Arbeitsplatz eingesetzt werden.
Das Merkblatt T 021 kann hier bestellt werden.


Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz

Einsatz und Betrieb

Für elektrisch betriebene Geräte der Gruppe II, die für den Einsatz in industriellen und gewerblichen Sicherheitsanwendungen zur Detektion und Messung von brennbaren Gasen und Dämpfen oder Sauerstoff vorgesehen sind, enthält das Merkblatt T 023 (BGI 518) „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb“ eine Anleitung für

  • Auswahlkriterien,
  • Auslegung,
  • Erstinbetriebnahme,
  • Einsatz,
  • Wartung und Instandsetzung.

Das Merkblatt T 023 kann hier bestellt werden.


Mess- und Warngeräte für den Explosionsschutz

Anworten auf häufig gestellte Fragen

Immer wieder tauchen in der Praxis vergleichbare Probleme auf, die zu den gleichen Fragen führen, welche den Präventionsfachleuten der BG RCI gestellt werden. Solche häufig gestellten Fragen zum Einsatz von Mess- und Warngeräten im Explosionsschutz wurden in dem Merkblatt T 055 „Mess- und Warngeräte für den Explosionsschutz – Anworten auf häufig gestellt Fragen“ zusammengetragen.
Das vollständige Merkblatt kann hier bestellt werden.
 


Wasserdicht und dampfdurchlässig – Gaswarngeräte sollten heute beides sein

Gaswarngeräte der Schutzklasse IP 67 sind an den Gehäuseöffnungen mit einer speziellen Membran gegen das Eindringen von Staub und Wasser versehen. In Abhängigkeit von ihren jeweiligen spezifischen Eigenschaften können diese Membranen aber die Diffusion von brennbaren Gasen und Dämpfen in den Sensor behindern.

Ein Gespräch mit Dipl.-Ing. Hans Peter Maurischat, Sachverständiger für Gaswarngeräte und Mitglied des  Arbeitskreises „Mess- und Warngeräte für gefährliche Gase“ (MEWAGG) im "Fachbereich Rohstoffe und Chemische Industrie" zeigt, worauf es beim Einsatz tragbarer Gaswarngeräte ankommt.

Hier finden Sie die vollständige Fassung des Interviews (PDF).


Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte

Gaswarngeräte für den Einsatz im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen gemäß TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 müssen dafür geeignet sein. Hinsichtlich der messtechnischen Funktionsfähigkeit und der funktionalen Sicherheit für den vorgesehenen Einsatzfall werden besondere Anforderungen gestellt. Die Anforderungen an die messtechnische Funktionsfähigkeit von Gaswarngeräten sind im Anhang II, Abschnitte 1.5.5 bis 1.5.7 der Richtlinie 94/9/EG beschrieben.

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie gibt eine „Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte“ heraus, die für den beschriebenen Anwendungsfall als geeignet angesehen werden können. Diese Liste wird halbjährlich aktualisiert.