Europäische und internationale Regelungen

Die für Gase unter Druck sowie deren Anlagen relevanten und in Europa geltenden Richtlinien und internationalen Regelungen kommen aus verschiedenen Bereichen und betreffen:

  • das Inverkehrbringen von Druck- und Gasanlagen und deren Komponenten wie Druckgeräte, Rohrleitungen, einfache Druckbehälter sowie Aerosoldosen und Gasverbrauchseinrichtungen im Europäischen Wirtschaftsgebiet
  • die Sicherheit ortsbeweglicher Druckgeräte bei der Beförderung gefährlicher Güter im Inland auf Straße oder Schiene,
  • den intereuropäischen und internationalen Transport mit den entsprechenden internationalen Vereinbarungen

Richtlinien für das Inverkehrbringen von Druck- und Gasanlagen oder deren Komponenten

Produkte einschließlich technischer Arbeitsmittel, die im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden, müssen die in diesen Richtlinien gestellten grundlegenden Sicherheitsanforderungen und Anforderungen an die Konformitätsbewertung und Dokumentation erfüllen. Bei der Verwendung von Gasen sind die folgenden Richtlinien ggf. zu beachten:
 

Druckgeräterichtlinie - Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte


Richtlinie 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über einfache Druckbehälter (kodifizierte Fassung der Richtlinie 87/404/EWG)


Richtlinie des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen (75/324/EWG)
geändert durch:
Richtlinie 94/1/EG der Kommission vom 6. Januar 1994 zur Anpassung der Richtlinie 75/324/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Aerosolpackungen
und
Richtlinie 2008/47/EG der Kommission vom 8. April 2008 zur Änderung der Richtlinie 75/324/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt


Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über Gasverbrauchseinrichtungen (kodifizierte Fassung der Richtlinie 90/396/EWG)

Neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU – was ändert sich?

Commission Directive 2013/10/EU of 19 March 2013 amending Council Directive 75/324/EEC on the approximation of the laws of the Member States relating to aerosol dispensers in order to adapt its labelling provisions to Regulation (EC) No 1272/2008 of the European Parliament and of the Council on classification, labelling and packaging of substances and mixtures (OJEU L 77, 20.3.2013)


Richtlinie über Ortsbewegliche Druckgeräte

Ortsbewegliche Druckgeräte, die im Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden, müssen entsprechend den in der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte festgelegten Anforderungen gestaltet, hergestellt und dokumentiert sein. Wurde im Rahmen des vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen, dass die ortsbeweglichen Druckgeräte die geltenden Anforderungen erfüllen, versieht der Hersteller sie mit der Pi-Kennzeichnung. Die neueste Fassung der Richtlinie finden Sie hier:

Richtlinie 2010/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG


Richtlinien zum Transport gefährlicher Güter

Für den Transport gefährlicher Güter wurde ein internationales Regelwerk geschaffen, mit dem der sichere Transport dieser Güter gewährleistet werden soll. Die Grundlage bildet in der EU die Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland, deren letzte Fassung Sie hier erreichen:
 

Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland
geändert durch:
Richtlinie 2010/61/EU der Kommission vom 2. September 2010 zur erstmaligen Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011
zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, gemäß der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bestimmte Ausnahmen zu erlassen



 


Internationale Vereinbarungen zum Transport gefährlicher Güter

Die Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter sind umfassendes Basisregelwerke, die auch die relevanten Vorschriften für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter während der Beförderung enthalten. Die für den Umgang mit Druckgasflaschen maßgeblichen Vorgaben – u. a. auch betreffend die wiederkehrenden Prüfungen - sind in den Verpackungsanweisungen dieser Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter enthalten.
 

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR 2019)
Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-Code)