Besonderer Schutz

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, stellt Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) unter besonderen Schutz. Es gibt beispielsweise spezielle Vorgaben für Ihre Arbeitszeiten, die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Häufigkeit von Unterweisungen und Beschäftigungsbeschränkungen. Näheres können Sie zum Beispiel unter www.bmas.de (Suchbegriff „Jugendarbeitsschutz“) nachlesen.

Dieser „besondere Schutz“ bedeutet aber nicht, dass für Sie als Jugendliche oder Jugendlicher die zuvor genannten Rechte und Pflichten nicht gelten.