Das „Team Arbeitsschutz“

Zum „Team Arbeitsschutz“ gehören auch...

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sie hat eine ganz besondere Ausbildung im Arbeitsschutz und berät und unterstützt Ihre Vorgesetzten in allen Themen rund um Sicherheit und Gesundheit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Anregungen, die den Arbeitsschutz betreffen.


Betriebsarzt oder Betriebsärztin

Jeder Betrieb benötigt grundsätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung, für die es unterschiedliche Betreuungsmodelle gibt. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin berät und unterstützt Ihren Chef bzw. Ihre Chefin in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Sofern erforderlich, werden auch Sie arbeitsmedizinisch beraten und untersucht.


Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte müssen bestellt werden, wenn das Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte hat. Es sind Kolleginnen und Kollegen mit einer besonderen Ausbildung im Arbeitsschutz. Sie stehen Ihnen als Ansprechpersonen bei allen Fragen rund um den Arbeitsschutz vor Ort zur Seite. Manchmal hilft auch ein erstes Gespräch mit dem oder der Sicherheitsbeauftragten, um die eigenen Ideen zum Arbeitsschutz zu erörtern. Fragen Sie nach, wer der oder die zuständige Sicherheitsbeauftragte ist.


Ersthelfer und Ersthelferinnen

Weil im Ernstfall jede Sekunde zählt, muss es im Betrieb eine bestimmte Anzahl betrieblicher Ersthelfer und -helferinnen geben. Es sind Kollegen und Kolleginnen mit einer Ausbildung in betrieblicher Erster Hilfe, die bei Arbeitsunfällen sofort hinzugerufen werden. Sie sollten stets wissen, wie Sie diese Personen im Notfall erreichen können. Kennen Sie die richtige Notrufnummer? Wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer im Betrieb anwesend sein müssen, richtet sich nach der Art des Betriebes und der Anzahlder anwesenden Personen. Wer mehr wissen möchte, schaut in den § 26 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.


Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist nicht in jedem Betrieb zu finden. Erst ab fünf Beschäftigten ist die Gründung möglich und grundsätzlich hängt die Größe des Betriebsratesvon der Zahl der Beschäftigten ab. Das steht so im Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat hat unter anderem die Aufgabe, Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern. Bei der Festlegung betrieblicher Regelungen und Vereinbarungen, auch soweit diese die Verhütung von Arbeitsunfällen betreffen, hat er ein
Mitbestimmungsrecht. Wenn hier der Schuh drückt, einfach mal nachfragen.


Berufsgenossenschaft

Das sind wir, die BG RCI. Bei uns sind Sie automatisch gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Den Versicherungsbeitrag bezahlt die Unternehmensleitung alleine. Damit es gar nicht erst zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kommt, sind wir bemüht, Sie mit allen geeigneten Mitteln zu unterstützen.
Zu unserer „Präventionsarbeit“ zählen Beratungen, Besuche vor Ort, Fortbildungen, Informationen aller Art und die (Mit-)Gestaltung von Arbeitsschutzvorschriften. Unter www.bgrci.de/praevention/ sowie www.null-ist-das-ziel.de erfahren Sie alles über unser Angebot und all das, was bei unserer Präventionsarbeit gerade im Fokus steht.