Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz

Neben den Rechten gibt es im Arbeitsschutz auch einige Pflichten. Jeder Einzelne trägt im Berufsleben Verantwortung – für sich selbst, aber auch für die Kolleginnen und Kollegen. Alle wollen nach der Arbeit auch wieder gesund nach Hause kommen. Und das jeden Tag.

Arbeitsschutz ist Teamsache

Wo Menschen zusammenarbeiten, muss es klare Regeln geben, damit alles reibungslos funktioniert. Man kann nicht alles ausdiskutieren, denn das Arbeitsleben ist schnell und erfordert Detailwissen, das nicht jeder auf Anhieb hat. Dies gilt umso mehr, wenn es um die Sicherheit geht. Deshalb ist es wichtig, im Team die Regeln für gemeinsames Arbeiten vorzugeben, aber auch aus eigenen Erfahrungen und Meinungen heraus stets sichere und gesunde Arbeitsbedingungen anzustreben.

Die Aufgaben Ihrer Vorgesetzten

Vorgesetzte müssen für jede Tätigkeit vorab feststellen, welche Gefährdungen bei der Arbeit bestehen. Entsprechend der jeweiligen Gefährdungen und Risiken müssen sie Schutzmaßnahmen festlegen und überprüfen, ob diese Maßnahmen die gewünschte Wirkung haben. Man nennt das Gefährdungsbeurteilung. Näheres können Sie im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) nachlesen.

Natürlich nützt es gar nichts, wenn Ihr Chef bzw. Ihre Chefin die erkannten Gefährdungen und getroffenen Schutzmaßnahmen für sich behält. In Gesprächen, die man Unterweisungen nennt, muss er bzw. sie die Beschäftigten über mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz und notwendige Schutzmaßnahmen informieren. Die Unterweisungen finden vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit statt und danach immer wieder in regelmäßigen Abständen. Im Wort „Unterweisung“ steckt übrigens der Begriff„Weisung“. Rechtlich bedeutet dies, dass das, was dort gesagt wird, für die Beschäftigten bindend ist.

Bei der Unterweisung wird zum Beispiel erklärt, wo die Fluchtwege sind oder wie man sich bei einem Arbeitsunfall verhalten muss. Es wird Ihnen aber auch ganz genau gezeigt, wie man am jeweiligen Arbeitsplatz sicher arbeitet, beispielsweise welche persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen sind oder wie Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwendet werden müssen.

Außerdem finden Sie an den Arbeitsplätzen sogenannte Betriebsanweisungen. Darin stehen Angaben zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und wie die jeweilige Tätigkeit sicher ausgeführt wird.

Ihr eigener Beitrag zum Arbeitsschutz

Als Beschäftigter oder Beschäftigte sind Sie verpflichtet, Anweisungen zum Arbeitsschutz zu befolgen, und Sie müssen einhalten, was Ihnen bei Unterweisungen und in Betriebsanweisungen vermittelt wird. Sonst gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern möglicherweise auch andere. Und „teuer“ werden kann es auch. Wer seine Pflichten fahrlässig missachtet, wird zur Verantwortung gezogen. Schließlich geht es um Leben und Gesundheit.

Ihr Chef oder Ihre Chefin hat eine ganze Reihe von Dingen zu beachten, damit Sie sicher arbeiten können. Unterstützen Sie ihn bzw. sie dabei! Wenn Sie eine bisher unbekannte Gefahr bemerken, müssen Sie diese unverzüglich Ihren Vorgesetzten melden. Das nennt man dann besondere Unterstützungspflichten. Dies ist für den Betrieb sehr wichtig, denn: Sicherheit ist Teamarbeit! Viele Augen sehen mehr und nur wenn man darüber redet, kann man die Sicherheit verbessern.