Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen nach TRGS 722 Nr. 3.3, Absatz 4

Zonenausdehnungen wesentlich reduziert
Der Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“, Sachgebiet „Explosionsschutz“, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), hat mit der Herausgabe der neuen Beispielsammlung (Blaudruck, Ausgabe 12/2022) alle neuen Erkenntnisse zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen tabellarisch zusammengestellt.
Gliederung der Beispielsammlung
Vorbemerkung zur Beispielsammlung
Vergleichstabelle TRBS 2152 Teil 2 (alt) / TRGS 722 (neu)
Mit dieser Vergleichstabelle kann – bis alle in Punkt 5 genannten Schriften redaktionell an die neue TRGS 722 (Fassung 03/2021) angepasst sind – ein direkter Bezug auf die aktuellen Abschnitte hergestellt werden.
Punkt 1: Brennbare Gase, Dämpfe und Nebel
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Punkt_1.pdf (2 MB)
Punkt 2: Brennbare Flüssigkeiten
Punkt 3: Brennbare Stäube
Punkt 4: Spezielle Anlagen
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Punkt_4.pdf (2 MB)
Punkt 5: Hinweise auf weitere Beispiele in Regeln, Merkblättern und Informationen, die hinsichtlich des Explosionsschutzes mit dem Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“, Sachgebiet „Explosionsschutz“ abgestimmt sind
Erläuterungen zu den in der Beispielsammlung benutzten Abkürzungen
Alte Beispielsammlung (grün) [zurückgezogen]
Die alte (grüne) Beispielsammlung ist seit 2000 durch die neue (blaue) ersetzt und seit 2019 zurückgezogen.
Sollte in Einzelfällen - z. B. um bei älteren Anlagen die Herkunft der Zoneneinteilung zu recherchieren, um sie nachvollziehen zu können - der Bedarf auftreten, die Regelungen aus der grünen Beispielsammlung einzusehen, wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch bitte an das Referat Explosionsschutz der BG RCI, das Ihnen die entsprechende Textpassage zur Verfügung stellen kann.
Bezug der EX-RL
Die komplette EX-RL mit Beispielsammlung (Blaudruck) und Textteil (DGUV Regel 113-001) kann
z. B. bezogen werden bei Wolters Kluwer Deutschland unter shop.wolterskluwer.de
oder bei Print Media Solutions, E-Mail: info(at)printmedia-solutions.de .