Gaswarneinrichtungen und -geräte
Der Einsatz von Gaswarneinrichtungen und -geräten für brennbare oder toxische Gase kann immer dann sinnvoll und notwendig sein, wenn die Möglichkeit einer Gefährdung für Personen und Umwelt durch die Ansammlung von brennbaren Gas/Luft-Gemischen bzw. toxischen Gasen besteht. Hierzu besteht seit vielen Jahren die Projektgruppe Mess- und Warngeräte für gefährliche Gaskonzentrationen (PG MEWAGG). In dieser Gruppe arbeiten erfahrene Anwenderinnen und Anwender aus den Betrieben mit beratenden Experten und Expertinnen, benannten Stellen, Herstellern und Unfallversicherungsträgern zusammen, um den versicherten Betrieben Hilfestellungen beim Einsatz dieser Einrichtungen und Geräte zu bieten.
Schriften der BG RCI
Die Merkblätter T 023 bzw. T 021 geben dabei Anleitungen für Auslegung, Erstinbetriebnahme, Einsatz, Wartung, Kontrollen und Instandsetzung von eben solchen Geräten. Viele bei der Anwendung entstehende Fragen werden zudem im Merkblatt T 055 beantwortet.
Jedoch gibt es auch Fragen, die sich nicht nur mit wenigen Sätzen beantworten lassen.
Auswahl der Kategorie von tragbaren Gaswarngeräten
Bei Freimessungen in Ex-Bereichen stellen sich die verantwortlichen Personen häufig die Frage, welche “Zulassung” ein tragbares Gaswarngerät haben muss. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Um dies zu erläutern, wurden unterschiedliche Szenarien in der FBRCI-020 am Beispiel „Freimessung nach Tankreinigung“ beschrieben.
Hilfestellungen für die Durchführung notwendiger Kontrollen
Mit ihrer Expertise bietet die Projektgruppe MEWAGG auch Hilfestellungen bei Auswahl, Inbetriebnahme, Einsatz und Betrieb sowie Instandhaltung von Teststationen (FBRCI-017) oder zur Qualifikation von befähigten Personen (Gaswarneinrichtungen) (FBRCI-031).
Gaswarneinrichtungen geeignet auswählen
Beim Einsatz von Gaswarneinrichtungen für brennbare Gase ist es wichtig, dass alle relevanten sicherheitstechnischen Anforderungen an die Messfunktion für den Explosionsschutz erfüllt sind. Eine Auswahl an geeigneten Gaswarneinrichtungen, auch für toxische Gase, findet sich in der Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte.
Speicherprogrammierbare Steuerungen
Beim Einsatz und Betrieb von speicherprogrammierbaren Steuerungen (PLS, SPS, SSPS) als separate Steuereinheit sind verschiedene Fälle möglich. Auch diese Fälle wurden von der Projektgruppe MEWAGG erörtert. Die entstandene Veröffentlichung (FBRCI-018) kann auch zur Messung von toxischen Gasen und Sauerstoffmangel oder -überschuss eine entsprechende Orientierung bieten.
Sonderfall Wasserstoff
In zahlreichen Bereichen, in denen bislang nur Erdgas verwendet wurde, wird derzeit der Wechsel zu Erdgas-Wasserstoffgemischen oder sogar zu reinem Wasserstoff geplant. Dabei ergibt sich die Fragestellung, ob bei der geänderten Gaszusammensetzung die bisher eingesetzten Gaswarneinrichtungen zur Überwachung der Raumluft weiterhin sicher eingesetzt werden können und welche Änderungen gegebenenfalls erforderlich sind (FBRCI-030).




