1.4 Was versteht man unter der Betriebssicherheitsverordnung?

Die neue Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) vom 3. Februar 2015 gilt seit dem 1. Juni 2015 für die Verwendung von Arbeitsmitteln und wurde zuletzt durch die Verordnung vom 27.07.2021 (Bundesgesetzblatt I S. 3146) geändert.16 Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch:

  1. die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung,
  2. die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie
  3. die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Diese Verordnung regelt hinsichtlich der in Anhang 2 genannten überwachungsbedürftigen Anlagen zugleich Maßnahmen zum Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich, soweit diese aufgrund der Verwendung dieser Anlagen durch den Unternehmer/die Unternehmerin im Sinne des § 2 Absatz 3 gefährdet werden können. Wesentliche Inhalte des Explosionsschutzes sind nunmehr in der neuen Gefahrstoffverordnung geregelt.