Auszüge aus dem Merkblatt T 049 (BGI 5027, früher A 022), 2/2022

2 Umsetzung der Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, DGUV Regel 113-001)

2.2 Bleiben die Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) erhalten?

2.3 Wie sieht die Struktur der Explosionsschutz-Regeln aus?

2.4 Welche Stoffe können mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden?

2.5 Was sind brennbare Stoffe?

2.6 Wann werden Stoffe als entzündbar bezeichnet?

2.7 Wie unterscheiden sich brennbare bzw.entzündbare Stoffe von Explosivstoffen?

2.8 Was sind sicherheitstechnische Kenngrößen?

2.9 Was versteht man unter dem Explosionsbereich?

2.10 Was versteht man unter dem Begriff "Sauerstoffgrenzkonzentration"?

2.11 Was sind hybride Gemische?

2.12 Wie lässt sich die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken?

2.13 Wie lässt sich die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre im Inneren von Apparaturen verhindern oder einschränken?

2.14 Wie lässt sich die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre in der Umgebung von Apparaturen verhindern oder einschränken?

2.15 Welche Bedingungen müssen vorliegen, damit Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen durch Einsatz von Gaswarngeräten reduziert werden können?

2.16 Was sind Zonen?

2.17 Was ist der Unterschied zwischen Abstand, Schutzstreifen und Zonen?

2.18 Wozu dienen Zonen?

2.19 Wie werden Gerätekategorien den Zonen zugeordnet?

2.20 Wann ist ein explosionsgefährdeter Bereich in Zone 0 bzw. Zone 20 einzustufen?

2.21 Welche Betriebszustände gehören hinsichtlich der Zoneneinteilung gemäß Anhang 1 Nr. 1.7 der Gefahrstoffverordnung zum „Normalbetrieb“?