B 3.1 Brennbetrieb (Gips)
Mögliche Gefahren
- heiße Oberflächen 1 und heiße Teile
- Einsinken in Gips
- Brenngase
- Sauerstoffmangel
- elektrischer Strom
- mechanische Gefährdung beim Drehen des Ofens 2
Maßnahmen
Technische Anforderungen
- abschließbare Netztrenn- (Hauptschalter) und Not-Halt-Einrichtung 3
- Absperreinrichtungen für alle vorhandenen Energiearten
- Hinweisschild „Heiße Oberfläche“
- alle Öffnungen dürfen nur mit Werkzeug oder Schlüssel zu öffnen sein 4
Reparatur/Wartung
Drehrohrofen oder Kocher gelten als enge Räume oder als Plätze mit erhöhter elektrischer Gefährdung, daher ist Kapitel A 4.5 „Arbeiten in engen Räumen“ zu beachten.
Zusätzlich sind folgende Maßnahmen erforderlich
- vor Öffnen der Einstiegsöffnungen Anlage leerfahren
- alle Antriebe abschalten
- Schalter gegen Wiedereinschalten sichern
- Drehrohrofen gegen Drehen sichern
- abkühlen lassen
- Aufnahme der Arbeiten nur nach Einholung der Einfahrerlaubnis
- Sicherheitsmaßnahmen festlegen und ausführen
Betriebsanweisung
- Für Arbeiten mit oder in Gipskochern/Gipsöfen ist eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung zu erstellen.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzhelm
- Schutzschuhe
- Schutzbrille
- Schutzhandschuhe
- ggf. Atemschutz
Weitere Informationen
- DGUV Regel 113-004 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
- DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“
- DGUV Information 203-004 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“
- DGUV Information 213-055 „Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen“
- Kapitel A 4.5