Gebrauchsanleitung

Die Gebrauchsanleitung des Herstellers muss enthalten:

  • Name des Herstellers und Angaben zur Kontaktaufnahme
  • Beschreibung der Ausrüstung, ihres Zwecks, ihrer Anwendung und ihrer Gebrauchseinschränkung
  • Erforderlichenfalls den Hinweis, dass die Ausrüstung dem Benutzer persönlich zur Verfügung gestellt werden sollte
  • Ausreichend Informationen für das Zusammensetzen von Bestandteilen zu einem System
  • Anleitung an den Benutzer, dass er vor der Benutzung den gebrauchsfähigen Zustand und das richtige Funktionieren der Ausrüstung überprüfen muss
  • Angaben über die Bestandteile der Ausrüstung, bei denen die Überprüfung vor der Benutzung  erforderlich ist, das Verfahren der Überprüfung und die Kriterien, nach denen der Benutzer entscheiden kann, ob die Ausrüstung funktionsfähig ist
  • Anforderungen an die Anschlageinrichtung oder bauliche Einrichtung, die als Anschlagpunkt(e) dienen sollen, insbesondere die erforderliche Mindestfestigkeit, die Eignung und Lage
  • Erforderlichenfalls Anleitungen, wie die Verbindung mit der Anschlageinrichtung oder baulichen Einrichtung herzustellen ist
  • Erforderlichenfalls eine Anleitung zur richtigen Auswahl des Anschlagpunktes zur Befestigung des Auffanggurtes
  • Bei Ausrüstungen, die in Auffangsystemen zur Anwendung kommen, einen Warnhinweis, dass es für die Sicherheit wesentlich ist, die Lage der Anschlageinrichtung oder des Anschlagpunktes  und die Art der Arbeitsausführung so zu wählen, dass der freie Fall und die Absturzhöhe auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Wenn sich die Anschlageinrichtung oder der Anschlagpunkt oberhalb des Benutzers zu befinden hat, muss der Hersteller dies angeben
  • Falls zutreffend einen Hinweis, dass als Körperhaltvorrichtung in einem Auffangsystem nur ein Auffanggurt benutzt werden darf
  • Bei Ausrüstungen, die in  Auffangsystemen zur Anwendung kommen sollen, einen Warnhinweis, dass es bei Auffangsystemen für die Sicherheit wesentlich ist, vor jedem Einsatz den erforderlichen Freiraum am Arbeitsplatz unterhalb des Benutzers sicherzustellen, so dass im Fall eines Absturzes kein Aufprall auf den Erdboden oder ein anderes Hindernis möglich ist
  • Angaben über die Gefährdungen, die die Funktion der Ausrüstung beeinträchtigen können, und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, z.B. extreme Temperaturen, Führung von Verbindungsmitteln oder Führungen über oder um scharte Kanten, Chemikalieneinwirkung, elektrische Einflüsse, Schnitte, Abrieb, klimatische Einwirkungen, Pendelbewegungen beim Fallen
    • Erforderlichenfalls eine Anleitung zum Schutz der Ausrüstung beim TransportErläuterungen zu den Kennzeichnungen oder Symbolen auf der Ausrüstung
  • Beschreibung des Modells, des Typs der Ausrüstung und die ihrer Identifizierung dienenden Kennzeichnungen sowie, wenn zutreffend, Nummer und Jahr des Dokuments, der sie entspricht
  • Wenn eine EG-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle gefordert wird, den Namen, die Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stellen, die im Konstruktionsstadium und der Phase der Produktionskontrolle beteiligt waren
  • Angaben über bekannte Einschränkungen der Gebrauchsdauer der Ausrüstung  oder jedes Teils des Produktes und/oder Angaben, wie die nicht mehr sichere Benutzung festgestellt werden kann
     
  • Weitere Warnhinweise:
    • auf körperliche Zustände und Verfassungen, die die Sicherheit des Benutzers im Normalfall und im Notfall beeinträchtigen können
    • dass die Benutzer zuvor unterwiesen wurden und die entsprechenden Kenntnisse haben
    • dass Rettungsmaßnahmen geplant sein müssen, die alle bei der Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigen
    • dass Veränderungen oder Ergänzungen an der Ausrüstung nur nach schriftlicher Zustimmung des Herstellers erfolgen dürfen und dass alle Instandsetzungen nur in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Verfahren durchgeführt werden dürfen
    • dass die Ausrüstung nur innerhalb der festgelegten Einsatzbedingungen und für den vorgesehenen Zweck benutzt werden darf
    • zu Gefährdungen, die bei der Kombination von Ausrüstungsteilen entstehen können, indem die sichere Funktion eines Ausrüstungsteils oder der zusammengesetzten Ausrüstung beeinträchtigt wird
    • dass die Ausrüstung sofort der Benutzung zu entziehen ist, wenn
      • Zweifel an einer sicheren Benutzung bestehen
      • die Ausrüstung durch einen Absturz beansprucht wurde und dass die Ausrüstung erst wieder benutzt werden darf, wenn eine sachkundige Person schriftlich zugestimmt hat
    • dass es für die Sicherheit des Benutzers wichtig ist, dass, wenn die Ausrüstung in ein anderes Land weiterverkauft wird, der Wiederverkäufer Anleitungen für den Gebrauch, die Instandhaltung, die regelmäßigen Überprüfungen und die Instandsetzung in der Sprache des anderen Landes zur Verfügung stellen muss