Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte
Gaswarngeräte für den Einsatz im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen gemäß TRGS 722 sind hinsichtlich der messtechnischen Funktionsfähigkeit und der funktionalen Sicherheit für den vorgesehenen Einsatzfall geeignet auszuwählen.
Die Anforderungen an die messtechnische Funktionsfähigkeit von Gaswarngeräten sind im Anhang II, Abschnitte 1.5.5 bis 1.5.7 der Richtlinie 2014/34/EU beschrieben.
Die in der von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie veröffentlichten „Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte“ aufgeführten Gaswarngeräte gelten als geeignet im Sinne ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste. Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens können zusätzliche oder modifizierte Anforderungen gelten. Die Liste ist nicht abschließend. Nicht aufgelistete Geräte können ebenfalls geeignet sein.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung des Antragsverfahrens bzw. auf Aufnahme in die Liste. Die Aufnahme in die Liste begründet keine Gewährleistungsansprüche oder sonstige Haftungsansprüche gegen die DGUV, die BG RCI oder am Verfahren beteiligte Personen oder Einrichtungen. Ebenso wird keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Funktionsfähigkeit der in der Liste aufgeführten Geräte übernommen.
Bei Fragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte
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