5.4 Dürfen kunststoffbeschichtete leitfähige Gegenstände in Zone 21 eingesetzt werden?

Mit isolierenden Kunststoffen beschichtete Gegenstände dürfen nicht verwendet werden, wenn stark ladungszeugende Prozesse auftreten können, es sei denn, die Durchschlagspannung der Beschichtung ist < 4 kV.

Kunststoffbeschichtungen mit einem Durchgangswiderstand < 108 Ω können verwendet werden.

Siehe auch TRGS 727, Nummern 3.2.3 und 6.2.3.