5.8 Dürfen beim Eintragen von Schüttgut in Rührkessel mit Lösemittelvorlage Kunststofftrichter, Kunststoffrutschen oder Absaughauben aus Kunststoff eingesetzt werden?
Unter der Voraussetzung, dass im Inneren des Rührkessels gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorliegt, dürfen keine Trichter, Rutschen oder Absaughauben aus isolierendem Kunststoff eingesetzt werden, weil an ihnen gegenüber den Lösemitteldämpfen zündwirksame Büschelentladungen auftreten können.
Siehe auch TRGS 727, Nummer 6.3.3, vgl. auch TRGS 722.