B 3.1 Brennbetrieb (Gips)

Mögliche Gefahren

  • heiße Oberflächen 1 und heiße Teile
  • Einsinken in Gips
  • Brenngase
  • Sauerstoffmangel
  • elektrischer Strom
  • mechanische Gefährdung beim Drehen des Ofens 2

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • abschließbare Netztrenn- (Hauptschalter) und Not-Halt-Einrichtung 3
  • Absperreinrichtungen für alle vorhandenen Energiearten
  • Hinweisschild „Heiße Oberfläche“
  • alle Öffnungen dürfen nur mit Werkzeug oder Schlüssel zu öffnen sein 4

Reparatur/Wartung
Drehrohrofen oder Kocher gelten als enge Räume oder als Plätze mit erhöhter elektrischer Gefährdung, daher ist Kapitel A 4.5 „Arbeiten in engen Räumen“ zu beachten.

Zusätzlich sind folgende Maßnahmen erforderlich

  • vor Öffnen der Einstiegsöffnungen Anlage leerfahren
  • alle Antriebe abschalten
  • Schalter gegen Wiedereinschalten sichern
  • Drehrohrofen gegen Drehen sichern
  • abkühlen lassen
  • Aufnahme der Arbeiten nur nach Einholung der Einfahrerlaubnis
  • Sicherheitsmaßnahmen festlegen und ausführen

Betriebsanweisung

  • Für Arbeiten mit oder in Gipskochern/Gipsöfen ist eine Gefährdungs­beurteilung und Betriebsanweisung zu erstellen.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzhelm
  • Schutzschuhe
  • Schutzbrille
  • Schutzhandschuhe
  • ggf. Atemschutz

Weitere Informationen

  • DGUV Regel 113-004 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
  • DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“
  • DGUV Information 203-004 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“
  • DGUV Information 213-055 „Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen“
  • Kapitel A 4.5